Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.171

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(zu Punkt 37.3)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 05.06.2023

Gewährung von Subventionen an Kapitalgesellschaften;
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/52/2023;
ANFRAGE von GR Kunst (FPÖ) vom 25.05.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Kunst hat am 25.05.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
§ 3 Abs. 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Landeshauptstadt Innsbruck 2021" (Subventionsordnung 2021) lautet wie folgt:
"Förderungen von gewinnorientierten Unternehmungen dürfen nur in ganz besonders zu begründenden Ausnahmefällen vorgenommen werden." In der Vergangenheit zeigte sich das
Bild, dass einerseits öfters Förderungen an Kapitalgesellschaften vergeben wurden (sogar an
solche mit ausländischen Gesellschaftern wie die Muttereralm Bergbahnen Errichtung GmbH),
andererseits eine Subventionsgewährung ohne Angabe von Gründen verweigert wurde. Hier
ist Transparenz erforderlich. In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
Frage 1:

Welche Kapitalgesellschaften haben seit Mai 2018 Förderungen auf Basis der städtischen Subventionsordnung erhalten und wie hoch waren diese Förderungen jeweils im Einzelfall?

Antwort:

Die städtischen Förderdaten werden jährlich im Nachhinein auf
https://www.offenerhaushalt.at/subventionen zentral veröffentlicht. Eine Auswertung von Förderungen an Kapitalgesellschaften ist in der beiliegenden
Liste (Anlage A) enthalten.

Frage 2:

Welche Begründung wurde für den jeweiligen Auszahlungsfall nach Punkt 1 geltend
gemacht?

Antwort:

Die Förderungswürdigkeit wird seitens der zuständigen Fachdienststellen
und Ämter geprüft.