Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.172
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Frage 3:
Welche konkreten Kriterien werden für eine Einstufung eines Ansuchens als "begründeter Ausnahmefall" herangezogen?
Antwort:
Die Förderung von Kapitalgesellschaften ist laut Subventionsordnung kein
Ausnahmefall. Eine gesonderte Begründung benötigt es ausschließlich bei
gewinnorientierten Unternehmungen (§ 3 Abs. 4 SubO). Dies ist von der Fachdienststelle und den zuständigen Ämtern zu prüfen.
Frage 4:
Wer entscheidet über die Einstufung eines Ansuchens als "begründeter Ausnahmefall"?
Antwort:
Das laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zuständige Entscheidungsorgan. (Siehe u. a. § 1 Geltungsbereich der Subventionsordnung 2022).
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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