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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.172

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Frage 3:

Welche konkreten Kriterien werden für eine Einstufung eines Ansuchens als "begründeter Ausnahmefall" herangezogen?

Antwort:

Die Förderung von Kapitalgesellschaften ist laut Subventionsordnung kein
Ausnahmefall. Eine gesonderte Begründung benötigt es ausschließlich bei
gewinnorientierten Unternehmungen (§ 3 Abs. 4 SubO). Dies ist von der Fachdienststelle und den zuständigen Ämtern zu prüfen.

Frage 4:

Wer entscheidet über die Einstufung eines Ansuchens als "begründeter Ausnahmefall"?

Antwort:

Das laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zuständige Entscheidungsorgan. (Siehe u. a. § 1 Geltungsbereich der Subventionsordnung 2022).

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 2 von 2

2h

15 min