Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.78
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Einerseits hat vom grundsätzlichen System
der Vergabe her ein Umdenken einzusetzen, aber andererseits - das wurde von uns
wiederholt gefordert - ist eine Reform der
bestehenden Richtlinien dahingehend notwendig, dass wir die Voraussetzung schaffen, um Teile des so genannten Mittelstandes, wichtige LeistungsträgerInnen unserer
Gesellschaft, darin abbilden können. In einer gesamthaften Liste sollte über ein faires
Punktesystem sozial ausgewogen eine Zuweisung erfolgen.
Alle Menschen, mit denen ich in Kontakt
komme, sagen, dass sie ein Zweipersonenhaushalt mit einem stattlichen Einkommen
sind. Auf Grund der 40 %-Grenze, die an
Mietzinsbelastung notwendig ist, um sich für
die derzeitige Stadtwohnungsliste vormerken zu lassen, können sie nicht berücksichtigt werden. Diesbezüglich ist etwas zu tun.
Diese Personen sagen aber auch, wenn
eine alleinerziehende Mama oder KlientInnen von verschiedensten Obdach- und
Wohnungslosenorganisationen dringend
eine Wohnung brauchen, haben diese eine
höhere Priorität. Das muss in der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden. Über
eine Öffnung und eine Reform der gesamthaften Wohnungsvergabe ist das machbar.
Aber nicht, in dem eine Fastlane für gewisse Bevölkerungsgruppen eingeführt wird.
Ein weiterer Punkt, der massiv gegen die
Beschlussfassung und das Inkrafttreten der
Mittelstandsrichtlinie spricht, ist die Reform
der Wohnungsvergaberichtlinie durch das
Land Tirol. Die Wohnbauförderungssätze
sind massiv nach oben gesetzt worden. Das
heißt, dass wir jetzt schon eine wesentlich
bessere Berücksichtigung von Menschen
durch diese Regelungen haben, die sich im
Mittelstand unserer Gesellschaft befinden.
Wir sehen durch das dem Gemeinderat vorliegende Gutachten von Rechtsanwalt
Dr. Walzl von Wiesentreu, dass es eben auf
Grund der Fiskalgeltung der Grundrechte
massive Bedenken gibt, eine solche Richtlinie in Kraft zu setzen. Warum? Erstens sind
komplett systemfremde Regelungen für die
Stadtplanung und Baupolitik unserer Stadt
enthalten. Zweitens werden willkürliche Abweichungen von den bisherigen Vergaberichtlinien etabliert, wie zum Beispiel Änderungen bei den Altersstrukturen oder bei
den Zuweisungen. Drittens wurde ein verpflichtendes Kontingent von einem Drittel
GR-Sitzung 15.06.2023
der günstigsten Wohnungen in unserer
Vergabe, nämlich den ausfinanzierten städtischen Wohnungen, die den Menschen zu
Gute kommen sollen, entnommen.
Abschließend ein letzter Appell und eine
letzte Bitte: Morgen hat der Herr Bürgermeister den ersten Termin angesetzt. Kehren wir zurück an den Verhandlungstisch.
Finden wir eine sinnvolle, gesamthafte Lösung, von der ich glaube, dass sie mit breiter Mehrheit in dem Haus beschlossen werden kann. Ganz viele der durchaus berechtigten Punkte können berücksichtigt werden.
Lassen wir nicht diese Richtlinien mit
01.07.2023 in Kraft treten. Auch wenn oft in
diesem Gemeinderat hämisches Lächeln
aufkommt, warne ich wirklich davor, das Inkrafttreten würde den Kollaps für ein ohnehin schon belastetes Amt bedeuten.
Zudem kann ich garantieren, dass wir uns
über den Sommer das eine oder andere Mal
im Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe treffen, weil niemand weiß, wie
man die Richtlinien auslegt, die dann in
Kraft treten. Daher mein letzter Appell, dass
noch eine Überarbeitung stattfindet. Nehmen wir den vorliegenden Antrag an und
geben uns bis zum Ende des Jahres Zeit,
um eine sinnvolle Unterlage zu haben.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich kann meine
Wortmeldung sehr kurz halten, weil wir dem
Antrag natürlich nicht zustimmen werden.
Es gab ein interessantes Zitat in der Wortmeldung von GR Mag. Plach, dass wir an
den Verhandlungstisch zurückkehren sollen.
Wir waren noch nie zu Verhandlungen eingeladen, was bei Dir vielleicht der Fall war.
Es hat keine Gespräche gegeben. Wir haben dies oft eingefordert und mehrmals vorgebracht. Dass der Herr Bürgermeister jetzt
dafür einen Termin nach der Sitzung des
Gemeinderates ansetzt, ist seit einem Jahr
längst überfällig. Das kann man alles in den
Protokollen nachlesen.
Der Vorschlag ist sehr wohl ausgewogen,
aber wir hätten ihn gerne mit den MitarbeiterInnen der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice,
in einer politischen Runde am Verhandlungstisch besprochen. Das war leider nicht
möglich. Wir laden nicht zu den Verhandlungen ein, denn das betrifft die Ressortführung des Herrn Bürgermeisters. Wir sind
froh, dass es jetzt einen Termin gibt, für den
es sehr lange gebraucht hat.