Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 06-Juni.pdf
- S.32
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- 879 -
Spielfläche überlassen werden.
Schreiner, Dipl.-Ing. Sprenger, beide e. h."
Ich darf zu Ihrer Information als Begründung sagen, der Kindergarten Arzl,
- in vier Gruppen geführt, dort sind zur Zeit 88 Kinder - , hat trotz seiner
sehr schönen Lage den Nachteil einer zu kleinen Spielfläche. Der Grund
dafür ist zum einen die ungünstige Form des Grundstückes, und zum anderen befindet sich im Süden über die ganze Länge eine Böschung, die flächendeckend bepflanzt werden musste. Die ebene Spielfläche ist teilweise
nur 2,50 m breit und wird längsseits von einem "Ziggelbrunnen" und der
Sandkiste unterbrochen. Da kann man sich vorstellen, dass es keinen Auslauf gibt. Die Kinder können auf dieser Fläche nicht herumtollen und auch
nicht Ball spielen. Die erwähnte Sandkiste musste jetzt mit einem Sonnensiegel ausgestattet werden, weil es dort so heiß ist und eine natürliche Beschattung nicht möglich ist.
Das im Antrag genannte Grundstück KG Arzl, Gp. 1691/2,
schließt nur durch einen Fußweg getrennt, - ich habe in der Unterlage einen
Plan beigelegt, so dass man das besser sieht - auf der Ostseite an den Kindergarten Arzl an. Diese Wiese wird von Mitarbeitern der Mag.- Abt VI,
Grünanlagen, wunderschön gemäht, hat aber sonst weiter bisher keine
Funktion.
(Bgm. Zach: Dürfen die Kinder dort nicht hin?)
Das Grundstück ist unbenützt. Das ist alles sehr gut recherchiert.
(StR Mag. Schwarzl: Da gehen die Kinder ja sowieso hinein.)
Nein, es eignet sich aber sehr gut als Spielwiese für die Kinder. … (Unruhe
im Saal) …
(Bgm. Zach: Bitte alle humoristischen Wortklaubereien Ernst Jandl oder
sonstigen Literaten zu überlassen.)
Das Grundstück würde sich außerordentlich gut zum Spielen und Ballspielen eignen. Es hat auch noch den großen Vorteil, dass es von Süden her von
hohen Bäumen beschattet wird, die sich auf den Nachbargrundstücken befinden. Zur Adaptierung wären keine großen Aufwendungen nötig. Das
würde sich leicht machen lassen und der Kindergarten Arzl würde dadurch
eine besondere Aufwertung erfahren. Die Kinder und Eltern wären darüber
GR-Sitzung 25.6.2003