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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.76

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nach dem System Abfertigung „alt“ aufgelöst worden ist. Die Höhe der
mit der Bezugsabrechnung August 2009 ausbezahlten Abfertigung
konnte von der Kontrollabteilung nachvollzogen werden. Ab 01.09.2009
wurde ein neues (Teilzeit-)Beschäftigungsverhältnis begründet. Aus
formaler Sicht machte die Kontrollabteilung im Zusammenhang mit
dem ab 01.09.2009 neu abgeschlossenen Dienstvertrag auf die maßgeblichen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates aufmerksam. Aufgrund der vereinbarten Entgelthöhe wäre für dieses ab 01.09.2009 neu eingegangene
Dienstverhältnis ein Beschluss des Aufsichtsrates erforderlich gewesen. Die Kontrollabteilung empfahl, dieses Formalerfordernis in allfälligen künftig ähnlich gelagerten Fällen zu berücksichtigen. Im Anhörungsverfahren sagte die TLT zu, der ausgesprochenen Empfehlung
künftig Rechnung zu tragen.
Im prüfungsgegenständlichen Spieljahr 2013/2014 übte die vormalige
kaufmännische Direktorin interimistisch auch die Geschäftsführung bei
der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH (in der Folge kurz
„Festwochen GmbH“ genannt) aus. Die näheren Details dieser Geschäftsführungstätigkeit wurden in einer zwischen der TLT, der Festwochen GmbH und der Betroffenen abgeschlossenen Überlassungsvereinbarung geregelt.
Der vormaligen kaufmännischen Direktorin wurde für Ihre Geschäftsführungstätigkeit bei der Festwochen GmbH neben ihrem Geschäftsführungsgehalt bei der TLT ein zusätzliches monatliches Entgelt zuerkannt. Im Hinblick auf die Auszahlungsmodalitäten wurde vereinbart,
dass die erhöhte monatliche Entlohnung durch den Überlasser (TLT)
ausbezahlt und ihr nach erfolgter Verrechnung von der Festwochen
GmbH refundiert wird. Die Prüfung des von der Festwochen GmbH für
den Überlassungszeitraum 18.12.2013 bis 03.06.2014 an die TLT bezahlten Betrages durch die Kontrollabteilung ergab keine Beanstandungen.
Ergänzend führte die Kontrollabteilung eine Abstimmung der im Jahr
2014 von der TLT an die vormalige kaufmännische Geschäftsführerin
für diese Tätigkeit bei der Festwochen GmbH gerichteten Auszahlungen durch. Dabei zeigte sich, dass von der Personalverrechnung der
TLT für den Monat Juni 2014 irrtümlich das gesamte vereinbarte monatliche Zusatzentgelt ausbezahlt worden ist, obwohl die interimistische
Geschäftsführungstätigkeit bei der Festwochen GmbH am 03.06.2014
endete. Somit ist es aus Sicht der Kontrollabteilung zu einer Überzahlung an die seinerzeitige kaufmännische Direktorin gekommen. Die
Kontrollabteilung empfahl der TLT, eine allfällige Korrektur der Bezugsabrechnung für den Monat Juni 2014 und damit verbunden eine
Rückverrechnung des irrtümlich zu viel ausbezahlen Betrages zu prüfen. In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die TLT zu, entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung die Möglichkeiten
einer Rückforderung zu prüfen.
Dienstverhältnis
des amtierenden
kaufmännischen
Geschäftsführers –
Empfehlungen

Zl. KA-08788/2015

Der zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung amtierende kaufmännische Geschäftsführer der TLT wurde mit Beschluss der Generalversammlung vom 31.07.2015 ab 01.10.2015 für diese Funktion bestellt.
Sein Dienstverhältnis zur TLT ist mittels eines Geschäftsführer-Dienstvertrages geregelt. Gemäß den Formulierungen in diesem Vertrag
wurde das Dienstverhältnis befristet bis 30.09.2020 abgeschlossen.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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