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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.24

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aktuellen Marktverhältnisse vorgenommen worden. Schriftliche Aufzeichnungen über die Gründe der vom kreditgebenden Institut betriebenen Zinsanpassungen waren keine aktenkundig, weshalb auch ein
Nachvollzug betreffend die rechnerische Richtigkeit der Zinszahlungen
zum jeweiligen Quartalsabschluss nicht durchführbar war.
In Bezug auf die Konditionierung gab der Alpenzoo in seiner Stellungnahme bekannt, dass nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter des
Bankinstitutes die Finanzierung in Form eines Überziehungsrahmens
zu identen Konditionen wie bei einem Abstattungskredit erfolgt wäre.
Jedoch konnten die zu Beginn der Laufzeit ausverhandelten Konditionen in weiterer Folge nicht aufrecht bleiben, weil sich einerseits das
Rating des Alpenzoos verschlechterte und anderseits die gestiegenen
Refinanzierungskosten der Banken insgesamt eine Beibehaltung der
ursprünglichen Konditionen nicht erlaubt hätte.
Umwandlung in einen
Abstattungskredit

Ursprünglich war angedacht, den Überziehungsrahmen nach dem damals vorhersehbaren Wegfall der ehemals zu entrichtenden Kreditvertragsgebühr (0,8 %) in einen Abstattungs- oder Kontokorrentkredit umzuwandeln. Obwohl mit 01.01.2011 die Kreditvertragsgebühr schließlich abgeschafft worden ist, kam es zu keiner Neugestaltung des Kreditverhältnisses.
Ergänzend dazu wurde im Anhörungsverfahren angemerkt, dass die
Finanzierung über ein Konto mit Überziehungsrahmen dem Alpenzoo
Kreditvertragsgebühren in Höhe von € 11.840,00 erspart habe.

Restschuld
Dispositionskredit

Die größte Lastschrift, mit der das Girokonto belastet worden ist, belief
sich auf € 1.246,5 Tsd. und wurde zum Stichtag 31.03.2011 ausgewiesen. Im Wirtschaftsjahr 2014 ist die aus dem Vorjahr verbliebene Restschuld von € 378,4 Tsd. am 04.02. um die letzte Ratenzahlung der
Stadt Innsbruck in Höhe von € 185,0 Tsd. verringert worden. Zum genannten Stichtag hat sich die offene Kreditschuld des Alpenzoos auf
€ 193,5 Tsd. belaufen.

Fristverlängerung
Dispositionskredit

Der Dispositionskredit wurde bis zum Prüfungszeitpunkt Feber 2014
insgesamt acht Mal verlängert, wofür dem Alpenzoo eine Verlängerungsprovision von insgesamt rd. € 4,4 Tsd. in Rechnung gestellt bzw.
das Konto mit diesem Betrag belastet worden ist.
Die Kontrollabteilung zeigte sich über die Höhe des Provisionsaufwandes sowie über die Anzahl der Fristverlängerungen verwundert, da von
Beginn an festgestanden war, dass dieser Dispositionskredit für eine
Laufzeit von fünf Jahren beansprucht werden musste.

Zinsvorteil

Wäre der Dispositionskredit nach Wegfall der Kreditvertragsgebühr
im Jahr 2011 mit der ursprünglich vorgesehenen Konditionierung
(3-Monats-Euribor zzgl. eines Aufschlages von 0,7 %) in einen Abstattungs- oder Kontokorrentkredit umgewandelt worden, so hätte der Alpenzoo einen doch merklichen Zinsvorteil lukrieren können.
Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter des betreffenden Kreditinstitutes berichtete der Alpenzoo dazu, dass eine Umwandlung in einen
Abstattungskredit zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen – aus

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Zl. KA-00396/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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