Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.25

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bereits erwähnten Gründen (Rating, Refinanzierungskosten) – nicht
möglich gewesen wäre.
Empfehlung

Im Falle einer erneut vorgesehenen Inanspruchnahme eines Kredites
oder eines Überziehungsrahmens, hat die Kontrollabteilung empfohlen,
insbesondere bei vorgesehener regelmäßiger Tilgung, künftig klare
vertragliche Regelungen (inkl. festgelegter Konditionierung) mittels eines Kontokorrent- oder aber eines Abstattungskredites bindend festzuhalten.
4.3 Ertragslage

Ertragslage

Laut Gewinn- und Verlustrechnung sind im Geschäftsjahr 2012 Gesamtaufwendungen in Höhe von rd. € 2.610,9 Tsd. getätigt worden,
was im Vergleich zum Jahr 2011 eine Zunahme um € 532,8 Tsd. oder
rd. 25,6 % bedeutet. Unter Außerachtlassung des Personalaufwandes
belief sich der Sachaufwand 2012 auf € 1.008,8 Tsd., dieser erhöhte
sich gegenüber dem Jahr 2011 um rd. € 318,7 Tsd. oder rd. 46,2 %.
Die eben angesprochene Erhöhung ist im Wesentlichen auf die angefallenen Aufwendungen im Zusammenhang mit den vom Alpenzoo als
Veranstalter abgewickelten Fachtagungen zurückzuführen.
Gleichzeitig konnte im Jahr 2012 die Ertragseite (Umsatzerlöse, Erlöse
aus Nebengeschäften, Subventionen, Zuschüsse sowie sonstige Erlöse) von insgesamt rd. € 2.164,4 Tsd. (Jahr 2011) um rd. € 373,9 Tsd.
auf rd. 2.538,3 Tsd. gesteigert werden. Dies entsprach einer Erhöhung
der Einnahmen um 17,3 % gegenüber dem Vorjahr.
4.3.1 Öffentliche und private Subventionen und Beiträge

Subventionen

Den Hauptteil der leistungsunabhängigen Erlöse bildeten mit € 1.235,4
Tsd. die von den öffentlichen Körperschaften hingegebenen Subventionen, welche auch die finanzielle Basis für den wirtschaftlichen Bestand des Alpenzoos darstellen. Als größte Subventionsgeber fungierten die Stadt Innsbruck und das Land Tirol.
Die Stadt Innsbruck leistete im Jahr 2012 zur Finanzierung des laufenden Betriebes einen Beitrag in der Höhe von € 180,0 Tsd., darüber
hinaus wurden dem Alpenzoo auf der Basis eines seinerzeitigen Beschlusses des Innsbrucker Stadtsenates (vom 31.01.2007) die von der
Stadtgemeinde aus der Bewirtschaftung der Parkstraße im Bereich der
„Sophienruhe“ erzielten Nettoeinnahmen im Betrag von € 49,9 Tsd. im
Subventionsweg zur Verfügung gestellt. Das Land Tirol hat zur Finanzierung des laufenden Betriebes mit einem Betrag in der Höhe von
€ 220,0 Tsd. beigetragen.
Weiters haben beide Gebietskörperschaften 2012 je € 185,0 Tsd. als
zweckgebundene Sondersubventionen im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben „Terrasse neu“ zu Verfügung gestellt.
Daneben wurde der Umbau des Kassenbereiches seitens der Stadt im
Jahr 2012 mit € 87,5 Tsd. und seitens des Landes Tirol mit € 205,0
Tsd. bezuschusst. Die zweckgewidmeten Gelder wurden im Sinne des

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Zl. KA-00396/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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