Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.27
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Amras, gemäß Abschnitt 1 des
Dienstbarkeitsvertrages vom
14.6.1928 für EZ 960, Grundbuch
Wilten, zu C-LNr. 5 und 7;
c)
d)
e)
5.
die Dienstbarkeit der Führung,
Benützung und Erhaltung einer
Hochspannungsleitung auf
Grundstück 579/1, 589 und 590,
allesamt vorgetragen in EZ 1223,
Grundbuch 81102 Amras, gemäß
Abschnitte A) 1) 2), B), C) Enteignungsbescheid A vom 28.7.1965
sowie Abschnitte I, II Dienstbarkeitsvertrag für Tiroler Wasserkraftwerke AG, zu C-LNr 9; und
die Dienstbarkeit der unterirdischen Verlegung, Benützung und
Erhaltung eines Kabels zur Übertragung von Nachrichten gemäß
Punkt 1) Dienstbarkeitsvertrag
vom 9.6.1998 auf Grundstück 589,
vorgetragen in EZ 1223, Grundbuch 81102 Amras, Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) zu C-LNr 17
werden von der Stadtgemeinde
Innsbruck mit übernommen, wobei
zur Dienstbarkeit gemäß C-LNr 17
laut Dienstbarkeitsvertrag das Kabel zur Übertragung von Nachrichten bei einer allfälligen Verbauung
die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) auf ihre Kosten verlegen
wird.
Ansonsten erfolgt der Erwerb der
Kaufflächen frei von bücherlichen
und außerbücherlichen Belastungen, insbesondere frei von Bestandrechten.
Die Stadtgemeinde Innsbruck
übernimmt die Erstellung dieses
Kaufvertrages, die Einholung aller
erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die grundbücherliche
Durchführung dieses Rechtsgeschäftes und trägt alle damit verbundenen
öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren, wie insbesondere die
Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühr sowie die Kosten der
Beglaubigung. Hingegen trägt die
Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung derje-
GR-Sitzung 25.3.2010
nige Vertragsteil, der diese für sich in
Anspruch nimmt.
6.
Für die Finanzierung des Grundstücksgeschäftes wird ein Nachtragskredit, welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, inklusive
Nebengebühren (Grunderwerbssteuer
und Eintragungsgebühr) aus der
Vp. 5/780100-001100, Ankauf von
Gewerbe- und Industriegrundstücken,
genehmigt. Die Bedeckung erfolgt
aus Mitteln des bislang nicht voll investierten Immobilienportfolios des
Gestellungsbetriebes.
Hier geht es um eines der größten
Rechtsgeschäfte bzw. Grundankäufe, das
wir seit dem Ankauf der Hörtnagl-Gründe
am Lohbach mit einem privaten Bürger
dieses Landes abschließen.
Wir haben dieses Grundstücksgeschäft im
Stadtsenat beraten und ich war nicht nur
verwundert, sondern mehr als erbost, dass
ich in der Zeitung die Konditionen und
Beträge lesen musste. Diejenigen, welche
das an die Medien weitergeleitet haben,
haben einerseits ein stadtschädigendes
Verhalten an den Tag gelegt und andererseits nicht bedacht, was das für die
Familie bedeutet.
Ich habe einerseits Klaus Wittauer, der
Verhandlungspartner war, und andererseits die Betroffene, in den Medien zitierte
Bürgerin, Mathilde Wittauer, kontaktiert.
Ich denke, es ist ein unmögliches Verhalten der Stadt Innsbruck, wenn wir mit einer
Privatperson Rechtsgeschäfte abschließen und dann die Beträge in der Zeitung
stehen.
Für ein solches Verhalten habe ich mich
entschuldigt. Ich habe heute den Magistratsdirektor beauftragt nachzuvollziehen,
wer bzw. wann welche Informationen
erhalten und wer bzw. wann Einblick in die
Unterlagen des Gemeinderates genommen hat; wann die Unterlagen des
Stadtsenates verteilt wurden. Diese
Informationen liegen mir jetzt vor.
Ich habe heute einen Brief an Mathilde
Wittauer geschrieben, den ich gerne
verlesen möchte. Anlässlich meines
Amtsbeginns möchte ich ersuchen, dass
die GemeinderätInnen ihre Verantwortung
wahrnehmen, wenn die Stadt Innsbruck