Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.28

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- 254 -

mit privaten Personen in Verhandlungen
eintritt.
Hier geht es um Privatpersonen, die
Familie, Kinder und Enkelkinder haben. Es
war dies eine ungeheure Vorgehensweise
und so etwas möchte ich nicht tolerieren.
Ich darf den Brief an Mathilde Wittauer
verlesen:
"Sehr geehrte Frau Wittauer!
Bezugnehmend auf unser heutiges
Telefonat, darf ich Ihnen als Bürgermeisterin und Vorsitzende des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck versichern, dass der Stadt Innsbruck ein
vertrauensvoller und respektvoller
Umgang mit ihren Geschäfts- und
VertragspartnerInnen ein sehr großes
Anliegen ist. Dabei ist es mir als Bürgermeisterin außerordentlich wichtig, dass
die Stadt Innsbruck als verlässlicher
Partner auftritt.
Deshalb ist die Vorgangsweise, dass
Inhalte von Rechtsgeschäften mit namentlichen Erwähnungen und eine undifferenzierte Auflistung von Geldsummen an die
Medien weitergegeben werden, aufs
Schärfste zu verurteilen. Als Bürgermeisterin verwehre ich mich gegen solch einen
Umgang mit unseren GeschäftspartnerInnen.
Diejenige Person, die diese Informationen
an ein Medium weitergeleitet hat, sollte
sich an dieser Stelle überlegen, wie man
sich selbst als privater Verhandlungspartner fühlen würde, wenn der Name bei
einem Grundstücksverkauf mit dem
Kaufpreis in einer Zeitung für alle lesbar
abgedruckt wird. Hier werden für mich
eindeutig Grenzen des Persönlichkeitsschutzes überschritten.
Geschätzte Frau Wittauer, ich bedaure,
dass es zu dieser Weitergabe Ihre Person
betreffende Information gekommen ist.
Wie Sie wissen, kann ein solch unprofessionelles Vorgehen nie gänzlich verhindert werden. Als Bürgermeisterin die laut
§ 42 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 die Stadt Innsbruck
in allen Angelegenheiten nach außen
vertritt, kann ich nur an alle am politischen
Prozess Beteiligten appellieren, sich ihrer
GR-Sitzung 25.3.2010

Verantwortung gegenüber dritten Personen, ihrer Verantwortung als Repräsentant der Stadt Innsbruck und ihrer Verantwortung als Menschen, welche die
Persönlichkeitsrechte des Anderen
respektieren, bewusst zu sein.
Ich möchte an dieser Stelle auch hervorheben, dass es sich hier um den größten
Grundankauf der Stadt Innsbruck seit
vielen Jahren handelt. Hier geht es für die
Stadt Innsbruck um eine wichtige Weiterentwicklung, um den Wirtschaftsstandort
Innsbruck zu stärken, Arbeitsplätze zu
sichern und somit die hohe Lebensqualität
in Innsbruck zu halten. Umso mehr sollten
alle Beteiligten an solch einem Grundankauf und Rechtsgeschäft verantwortungsvoll mit ihrer Position und Funktion
umgehen.
Ein unverantwortungsvolles Vorgehen
auch gegenüber der Stadt Innsbruck, wie
in diesem Fall, kann unabsehbare Folgen
für die Stadt Innsbruck und die Innsbrucker Bevölkerung haben.
Sehr geehrte Frau Wittauer, ich möchte
abschließend nochmals mein Bedauern
über diesen Vorfall ausdrücken.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer"
Ich habe das deshalb gemacht, weil man
auch davon ausgehen könnte, dass
manche von dem Rechtsgeschäft zurücktreten, da sie es nicht nötig haben, mit der
Stadt Innsbruck zu verhandeln.
Im Zuge der Nachforschungen wurde mir
berichtet, dass unter Bgm. DDr. van Staa
in den Verträgen mit den großen GrundeigentümerInnen eine Klausel enthalten
war, dass dies, wenn irgendwelche
Konditionen an die Öffentlichkeit gelangen, dann eine Grundlage für das
Nichtabschließen mancher Geschäfte
wäre.
Es ist für mich ein schädigendes Verhalten
gegenüber der Stadt Innsbruck, wenn wir
Geschäfte mit privaten BürgerInnen
abschließen und das dann in der Zeitung
zu lesen ist. (Beifall)
Es geht bei diesem Geschäft fast um ein
Viertel jenes freien Bereiches, der
zwischen der Abfahrt Autobahn Innsbruck