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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.203

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Personen nicht zugemutet werden. Der Aufwand fü r die öffentlichen Verkehrsunternehmen ist
ü berschaubar, der Nutzen fü r die betroffenen Personengruppen enorm.

Aus diesem Grund soll die Stadtregierung diesbez üglich auf die Verantwortlichen der Innsbrucker

Verkehrsbetriebe einwirken.
Grunds ä tzlich ist hiezu auch zu sagen, dass diese M ö glichkeit des Ticketerwerbs beim Fahrer ( „im

Fahrzeug"") auch den aktuellen Tarifbestimmungen entspr ä che und entsprechend von Seiten der IVB
ver ö ffentlicht ist:

15,50

B- Fahrten- Ticket

Fer‘"zeug

+ 6,10

B- Fahrten- Ticket Ermäßigt

iCnder ab 6, Jugendliche inter 20, Schülerinnen, Lehrimge,
Gnjrttf» , hrd»ererir:nen, Zvädiener Family üght.
"*
Menschen mit Behinderung, Sentor inen aö 54

12,40

+ 4.10 m Farrzeug

^

Einzel- Ticket

-

1,60

Einzel- Ticket Ermäßigt

Kinder ab 6. Jugendliche unte^ 20,

+ 0.70

Schulertnner Lehrlinge.

m Fa"- "zeug

Grundivehrdtenerimen.
Ziviloserer, Family üght.
Menschen mit Behinderung,
Serorinnen ao 64

P

2,60

+ 0,60 m Fahrzeug

Ticket
******

Ein Punkt, der von Seiten der Stadtregierung bei den entsprechenden Gespr ä chen mit den IVB auch

angesprochen werden sollte: Der enorme Aufschlag, die „ Strafzahlung" f ü r einen Ticketerwerb im
Bus. Personen, denen keine andere Erwerbsm ö glichkeit ( Zur Verf ügung stehen aktuell die Varianten

„Online " n Automat" oder eine der wenigen „Vorverkaufsstellen" ) zugemutet werden kann, sollen
/

auch zum Normaltarif ihr Ticket beim Fahrer erwerben k ö nnen. Ein Zuschlag beim Einzelticket von
0,60 EUR auf einen Gesamtticketpreis von 3,20 EUR ist nicht gerechtfertigt. Noch weniger der

Aufschlag beim Einzel-Ticket Erm äßigt von 0,70 EUR auf gesamt 2,30 EUR. Gerade hier sind
Menschen mit Behinderung und Senioren ab 64 Jahren betroffen.
Bedeckungsvorschlag:

Nicht notwendig .
Innsbruck, am 25. Juni 2020