Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.212
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Frage 1:
Wie viele Stangen wurden im Mai 2020 im Bereich der Innstraße zwischen Innbrücke und Hans-Brenner-Platz auf der nördlichen Straßenseite angebracht?
Antwort:
12 überfahrbare Poller
35 Rohrsäulen: Durchmesser 76 mm, Länge 1,20 m
Frage 2:
Von welchem Unternehmen wurden die Stangen bezogen und welche Brutto-Kosten pro Stück sind dabei angefallen?
Antwort:
überfahrbare Poller: € 1.842,24 (Lagerware Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb)
Rohrsäulen DM 76: € 964,95 (Lagerware Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb)
(Da die Abrechnung intern erfolgt, werden die Beträge netto angegeben.)
Frage 3:
Wie viele Blumentröge wurden im Mai 2020 im Bereich der Innstraße zwischen
Innbrücke und Hans-Brenner-Platz auf der nördlichen Straßenseite angebracht?
Antwort:
8 Blumentöpfe mit Bepflanzung.
Frage 4:
Von welchem Unternehmen wurden die Blumentröge bezogen und welche BruttoKosten pro Stück sind dabei angefallen?
Antwort:
Mag.-Abt. III, Grünanlagen: € 102,92
Frage 5:
Durch wen wurden die angeführten Stangen und Blumentröge vor Ort angebracht
bzw. aufgestellt und welche Brutto-Kosten sind dadurch angefallen?
Antwort:
Die Verkehrseinrichtungen wurden durch die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb,
montiert.
2 Facharbeiter à 29,5 h:
€ 2.360,-LKW-Transport:
€ 988,25
Kompressor 15 h:
€ 270,-(Da die Abrechnung intern erfolgt, werden die Beträge netto angegeben.)
Die Blumentöpfe wurden durch die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, aufgestellt.
Arbeitskosten:
€ 537,--
Frage 6:
Wie viele Anwohnerparkplätze sind durch das Aufstellen der angeführten Hindernisse im gegenständlichen Straßenabschnitt, nördlicher Straßenrand, weggefallen?
Antwort:
Durch die gegenständliche Maßnahme ist kein Anwohnerparkplatz entfallen.
Auf der Nordseite der Innstraße sind durch die Maßnahme ca. 18 Stellplätze
weggefallen.
Frage 7:
Wie viele der weggefallenen Anwohnerparkplätze wurden an anderer Stelle wiedererrichtet? Wohin wurden die Plätze konkret verlegt und welche anderen Nutzungen (z. B. allgemeine Kurzparkzonenplätze) sind dadurch jeweils entfallen?
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