Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.236
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Frage 24:
Gibt es bereits einen "Beirat für Großprojeke" für das Großprojekt Bildungscampus Igls?
Antwort:
Der Beirat für Großprojekte ist mit allen Projekten mit einem städtischen
Finanzmitteleinsatz von über € 1 Mio. zu befassen. Ab dem Zeitpunkt der
Beschlussfassung des Gemeinderates über die Beschickung der Beiratsmitglieder kann der Beirat tätig werden.
Frage 25:
Wenn ja, wie setzt sich dieser Beirat zusammen? (Bitte um namentliche Nennung der Personen)
Antwort:
Die Zusammensetzung des Beirates wird dem Gemeinderat am 16.07.2020
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Frage 26:
Warum wurde beim geplanten Bildungscampus in Igls der Beschluss zur Durchführung eines Architektenwettbewerbes bei der Stadtsenatssitzung abgesetzt,
hingegen die Ausschreibung der Neugestaltung des Bozner Platzes nicht?
Antwort:
Beide Projekte werden gestartet, sobald der Beirat für die begleitende
Kontrolle die Wettbewerbsunterlagen geprüft hat.
Frage 27:
Warum wollte der Bürgermeister der Stadt Innsbruck für die Nachnutzung der
Talstation einen Ideenwettbewerb ausschreiben (€ 150.000,--), obwohl es auch
für diese Projekt einen "Beirat für Großprojekte" benötigt und es vermeintlich
noch keinen "Beirat für Großprojekte" gibt bzw. auch noch keiner zusammengestellt wurde?
Antwort:
Diesbezüglich liegen keine Informationen vor.
Frage 28:
Wer haftet im Falle, dass ein Großprojekt ohne begleitende Kostenkontrolle umgesetzt wird und die Kosten explodieren?
Antwort:
Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 18.07.2019 ist der Beirat für die
Beauftragung und Überwachung der Arbeit der begleitenden Kontrolle
zuständig. Zur Frage der Haftung der Beiratsmitglieder darf auf die Antwort
zu Frage 6 verwiesen werden. Die begleitende Kontrolle ist laut GRBeschluss von einem externen Dritten auszuüben. Dieser haftet für
rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten als Sachverständiger im Sinne
des § 1299 ABGB.
Frage 29:
Gibt es eine begleitende Kostenkontrolle für den Bau des Football Zentrums?
Antwort:
Für dieses Projekt ist ein Controllingbeirat im Sinne des § 20 Abs. 2 Z 1
Bundes-Sportförderungsgesetz eingerichtet.
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