Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.237
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Frage 30:
Wenn ja, wer ist für die begleitende Kostenkontrolle verantwortlich, und von
wem wurde sie eingesetzt?
Antwort:
Seitens der FördergeberInnen je zwei VertreterInnen von Bund, Land Tirol
und Stadt Innsbruck. Die Stadt Innsbruck wird von je einer/einem Bediensteten der Mag.-Abt. V, Sport, und der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, laut Stadtsenatsbeschluss vom 30.10.2019
vertreten.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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