Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.60

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bin aber dafür, dass es sehr wohl eine restriktive Kontrolle gibt. Die Kosten des Managements müssen im Griff sein, da es um öffentliche Gelder geht. Aber auch wenn es
um private Gelder ginge, hätte kein Mensch
Geld zu verschenken.
Ich möchte nur irgendwann Verantwortung
haben. Wenn ein Projekt am Ende wieder
mehr kostet, wer ist dann schuld? Ich weiß
nicht, wie wir da hinkommen, warten wir es
ab. Ich stimme diesem Antrag zu und hoffe,
dass sich diese Personen einarbeiten und
eine gute Evaluierung stattfindet, die eventuell nachgeschärft werden kann, damit es
in die richtige Richtung gehen kann. Ich bin
noch nicht ganz glücklich, für mich ist es
aber ein Beginn und ich wünsche mir, dass
das gut läuft.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Dann hoffen wir, dass wir Dich in einem Jahr glücklich gemacht haben.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
NEOS, FRITZ und GERECHT, 12 Stimmen;
einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
15.07.2020 (Seite 482) wird angenommen.
15.

IV 8748/2020
Richtlinie betreffend Qualifikation
und Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2020:
1.

2.

Die Stadt Innsbruck beschließt die vorliegende Richtlinie betreffend die Qualifikation und Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern.
Herr Bürgermeister wird beauftragt, als
Vertreter der Gesellschafterin Stadt
Innsbruck die Anwendung dieser Richtlinie auf geeignete Weise sicherzustellen bzw. auf deren Anwendung hinzuwirken.

Bgm. Willi: Dieser Punkt wurde schon vor
längerer Zeit verhandelt. Es bestand noch
die Notwendigkeit, mit dem Land Tirol Rücksprache zu halten. Nun liegt diese Richtlinie
vor. Sie ist der zweite Teil der ManagerInnen-Richtlinie, die schon vor längerer Zeit

GR-Sitzung 16.07.2020

hier im Gemeinderat der Stadt Innsbruck
behandelt wurde.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte vorschlagen und die Protokollführung bitten,
nicht den in der gestrigen Stadtsenatssitzung beschlossenen Abänderungsantrag,
sondern den ursprünglichen Gemeinderatsantrag zur Abstimmung zu bringen. Der Zusatzantrag ist so nicht umsetzbar, da keine
Personenidentität gegeben ist. Das wurde
mit dem Bürgermeister, den Fraktionen,
StR Federspiel und StRin Mag.a Mayr abgesprochen.
Der im Stadtsenat vom 15.07.2020 von
StRin Mag.a Oppitz-Plörer eingebrachte und
angenommene Abänderungsantrag zu
Punkt 4., Kleinunternehmen:
Analog zu Punkt 2., Mittelgroße Unternehmen Klasse 1 - Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (umfasst auch
Entschädigung und Sitzungsgeld für Innsbrucker Markthallen Betriebs GmbH),
soll die Innsbrucker Stadtbau GmbH
zur Neue Heimat Tirol Gemeinnützige
WohnungsGmbH subsumiert werden.
Somit ist die Innsbrucker Stadtbau
GmbH von der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH mitumfasst.
wird von der Antragstellerin zurückgezogen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
GR Mag. Stoll: Ich möchte für
GR Mag. Krackl und mich Stimmenthaltung
anmelden.
StRin Dengg: Ich hoffe, die richtige, ursprüngliche Fassung vor mir zu haben und
habe eine Frage: Wer befindet in Zukunft
über die Qualifikation von z. B.
GR Mag. Stoll? Wer befindet über seine
Fachkenntnisse bzw. über seine Mindestkenntnisse, Bgm. Willi? Wer sucht das aus
und befindet darüber? Das war mir aus dem
Akt nicht erkenntlich.
Bgm. Willi: Das Nominierungsrecht liegt
beim Stadtsenat, der das auch zu prüfen
hat. Begleitend gibt es aber auch Schulun-