Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.61

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gen für AufsichtsrätInnen. Mehrere Personen in diesem Raum haben einen solchen
schon durchlaufen, weil das eine verantwortungsvolle Aufgabe ist.
GR Wanker: Ich möchte für meine Person
Stimmenthaltung anmelden.
GR Schultze: Ich beantrage auch Stimmenthaltung.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Mag. Krackl, GR Mag. Stoll,
GR Schultze und GR Wanker, 4 Stimmen;
einstimmig):
Der ursprüngliche Antrag des Stadtsenates
vom 15.07.2020 (Seite 489) wird angenommen.
16.

Verwendung des Wortes "einhellig" für Beschlussfassungen

Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Der Antrag wird einhellig angenommen!
(Unruhe im Saal)
Bgm. Willi: Genau - einhellig!
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Das wurde im Stadtsenat so vereinbart!
StR Federspiel: Zur Geschäftsordnung!
Vielleicht könnte man dem staunenden Publikum den Unterschied zwischen einhellig
und einstimmig erklären - auch für diejenigen, die zuhören.

Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Wir werden uns an das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und die Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) halten und uns noch einmal beraten.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
17.

Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG), Konzept
"Leistbares Wohnen", Vergabe
wohnbauförderungsnaher Eigentumswohnungen
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2020:
Die Stadt Innsbruck stimmt der Umsetzung
des Konzeptes "Leistbares Wohnen" gemäß
den vorliegenden Unterlagen zu und beschließt wie folgt:
1.

Der IISG wird grundsätzlich die Zustimmung zum Ankauf schlüsselfertiger
Wohnungen von BauträgerInnen zu einem Kaufpreis von anfänglich brutto
Wohnnutzfläche (zuzüglich Indexierung) und anschließendem
Verkauf an "Begünstigte Personen" zu
einem Kaufpreis von derzeit ca.
- (zuzüglich Indexierung) erteilt. Die Stadt Innsbruck
nimmt die Leitlinien für gewerbliche
BauträgerInnen, Stand Jänner 2020,
zur Kenntnis.

2.

Konkrete Projekte gemäß Punkt 1. sind
dem Stadtsenat zur Beschlussfassung
vorzulegen.

3.

Die Namhaftmachung der "Begünstigten Personen" und die Vergabe der
leistbaren Wohnungen erfolgen durch
die Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice,
nach den dafür entwickelten, vorliegenden Vergaberichtlinien.

4.

Der Projektentwicklung und Projektabwicklung durch die IISG wird zugestimmt.

Bgm. Willi: Gerne. Es gibt Abstimmungen,
bei denen alle mitstimmen und alle dafür
sind - diese sind dann einstimmig angenommen.
Es gibt aber auch Abstimmungen, bei denen es Stimmenthaltungen gibt, aber die,
die abstimmen, sind alle dafür. Einhellig
heißt einfach, dass sich ein Teil der Stimme
enthalten hat.
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung!
Ich kenne das aus anderen Geschäftsordnungen, bei denen es den Unterschied von
einstimmig und einhellig sehr wohl gibt. Bei
uns gibt es das nicht. Das muss uns aber
nicht daran hindern, das einzuführen bei einer der nächsten Überarbeitungen der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR). Derzeit möchte ich feststellen,
dass diese Bezeichnung nicht vorgesehen
ist. (Unruhe im Saal)
GR-Sitzung 16.07.2020

IV 3847/2020