Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.62
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5.
Die langfristige Sicherung der leistbaren Konditionen und der Nutzung der
Wohnungen als Hauptwohnsitz erfolgt
durch die grundbücherliche Eintragung
entsprechender Vor- und Wiederkaufsrechte.
6.
Ist ein Verkauf der leistbaren Wohnungen durch die IISG an "Begünstigte
Personen" aus irgendeinem Grund
nicht tunlich oder möglich, wird der
"leistbaren Vermietung" dieser Wohnungen - gegebenenfalls durch die
IIG - zugestimmt.
GR Lassenberger: Grundsätzlich ist es
eine gute Idee, für leistbares Wohnen zu
sorgen. Liest man aber den Beschlusstext
und die Erläuterungen, gibt es doch nicht
ganz ausgeschlossene rechtliche Probleme,
die auftreten könnten. Da nicht eindeutig
festgestellt wurde, ob es diese Probleme
geben kann, werden wir Stimmenthaltung
für den Klub anmelden.
Grundsätzlich ist es aber eine gute Idee,
dass man versucht, für den Mittelstand leistbares Wohnen zur Verfügung zu stellen.
GR Onay: Wir als Alternative Liste Innsbruck (ALI) stehen für ein anderes Konzept
für leistbares Wohnen. Wir stellen uns unter
einem Auftrag der Stadt Innsbruck bei der
Herstellung von bezahlbarem Wohnraum etwas anderes vor, als Wohnungen zu kaufen
und dann wieder um ein paar tausend Euro
teurer weiterzuverkaufen. Ich werde diesem
Antrag nicht zustimmen. Aus zeitökonomischen Gründen möchte ich das jetzt nicht
groß ausführen.
GR Mag. Plach: Ich versuche mich auch
aus zeitökonomischen Gründen kurz zu halten, aber hierzu muss etwas gesagt werden.
Die grundsätzliche Idee und die Konzeption
ist absolut richtig und wird von uns vollkommen mitgetragen. Die Idee, dass wir durch
Bebauungsplanänderungen eine höhere
Dichte ermöglichen und somit Private eine
Aufwertung ihrer Grundstücke erfahren, ist
absolut richtig. Wir versuchen dadurch, einen öffentlichen Mehrwert in der Form sicherzustellen, dass zu besonderen Konditionen unserer Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) Wohnungen verkauft
werden.
GR-Sitzung 16.07.2020
Es gab eine lange Diskussion, in der wir uns
engagiert eingebracht haben und die verschiedensten Fraktionen Möglichkeiten der
Bindung eingebracht haben, damit leistbares Eigentum nachhaltig leistbar erhalten
wird. Am Ende war für alle klar: Wenn wir
Wohnungen verkaufen, gehören sie uns
nicht mehr! Mit diesen leistbaren Wohnungen können die EigentümerInnen tun, was
sie wollen, da sie ihnen gehören.
Das ist das Problem. Es gibt den sehr wichtigen Ansatz bei Bebauungsplanänderungen und Steigerungen der Dichten, dass wir
einen Beitrag für das leistbare Wohnen in
der Stadt Innsbruck wollen. Das "zitzerlweise Verkaufen" ist ein Problem, denn wir
regeln das hiermit vielleicht für maximal
eine Generation oder für einige Wenige, die
in den Genuss von leistbarem Eigentum
kommen werden. Sobald es die ersten Erbschaftsfälle gibt, werden das die nächsten
Spekulationsobjekte, die wir selbst fabriziert
haben.
Wir sollten auch andere Problematiken solcher Modelle andenken. Das oberste Kredo,
für das wir einstehen und hoffen, auch in
diesem Haus einmal eine Mehrheit zu finden, ist, dass wir den Bestand an städtischen Wohnungen nachhaltig im Besitz der
Stadt Innsbruck erhalten. Dabei ist es egal,
ob das geförderte Wohnungen im Bereich
unserer BauträgerInnen und gemeinnützigen WohnbauträgerInnen sind oder es den
neuen Bereich der leistbaren Wohnungen
betrifft.
Ich möchte nun kurz über eine Presseaussendung des Bürgermeisters, die heute
über das städtische Medienservice hinausging, eingehen und ein paar Dinge richtigstellen, weil das so nicht stimmt. Die erste
Frage, die für mich offen ist: Es wird davon
geredet, dass die Vergaberichtlinien hierfür
schon adaptiert wurden? Ich habe das nicht
mitbekommen. Es tut mir leid, wenn das an
mir vorübergegangen ist.
Des Weiteren sagt der Bürgermeister, dass
es darum geht - hier möchte ich zitieren:
"Die neu errichteten geförderten Wohnungen
vergrößern den Bestand an städtischen
Wohnungen und damit forcieren wir den geförderten Wohnbau stark."