Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
- S.121
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 28.16)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
INNS"
BRUCI<
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 13.06.2019
Pavillon, Bestandobjekt am Rennweg 4, Zukunftspläne; Zahl GfGR/127/2019;
ANFRAGE von GR Gleinser (NEOS) vom 29.05.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Gleinser hat am 29.05.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Der Pavillon am Landestheaterplatz, Rennweg 4, ist ein architektonisches Juwel und dank seiner
besonderen Lage nicht nur für eine/n fähige/n Gastronomin/en ein gewinnbringender Genuss,
auch für die hunderten TouristInnen und Einheimischen, die diese wichtige Achse frequentieren,
ist eine funktionierende Gastronomiestätte an diesem Platz ein notwendiger und verdienter Versorgungspunkt.
Als Kenner der Innsbrucker Gastronomie und der damit verbundenen Eigenheiten der dafür benötigten Immobilien, bin ich über die extremen Zeitabläufe und das ausbleibende erfolgreiche
Ergebnis überrascht.
Um besser verstehen zu können, warum der Erfolg für alle Beteiligten bei so einem Filet von
Gastonomie-lmmobillie nicht einkehrt, möchten wir um die Beantwortung folgender unten aufgelisteter Fragen bitten und bedanken uns für die Beantwortung.
m
Frage 1:
Zu welchen Konditionen wurde das Objekt Pavillon in der letzten Vertragsversion
angeboten?
Antwort:
Details und Konditionen des Vertrages können an dieser Stelle nicht genannt werden, da die Verhandlungsposition der Stadt Innsbruck im weiteren
Verfahrensablauf nicht geschwächt werden soll. Es wird auf § 13 Abs. 4 Innsbrucker Stadtrecht (IStR) sowie § 18 Abs. 4 der Geschäftsordnung des
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331 , www.innsbruck.gv.at
,II Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN : AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe