Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.122

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Diese Ausgabe – 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
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Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck (GOGR) verwiesen.

Frage 2:

Welche Gründe führten dazu, dass kein Vertragsabschluss zustande gekommen
ist?

Antwort:

Die mit dem Bieter ausverhandelte mit 01.03.2019 befristete Punktation sowie die Information des Bieters, sich aus den Verhandlungen zurückzuziehen.

Frage 3:

In welcher Form bzw. bei welchen Punkten wurde nachverhandelt?

Antwort:

Die befristete Punktation als Grundlage für die Vertragserrichtung wurde
durch die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) erarbeitet und mit
dem Bieter abgestimmt.
Parallel dazu erfolgten die Vertragsverhandlungen durch die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten. Diese wurde mit Beschluss des Stadtsenates
vom 21.02.2019 beauftragt, auf Grundlage der seitens des IISG ausverhandelten Punktation einen Vertragsentwurf zu erstellen. Durch die Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsangelegenheiten, erfolgten keine Vertragsverhandlungen mit
dem Bieter.

Frage 4:

Welche Forderungen wurden von Seiten des Betreibers nicht akzeptiert und welche Forderungen wurden von ihm gestellt?

Antwort:

Der Bieter sah, von seiner Seite aus, die abgestimmten Eckpunkte und Konditionen der befristeten Punktation nicht im Vertragsentwurf entsprechend
umgesetzt.
Von der der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wurde auf Basis der
vorliegenden Punktation der IISG ein Vertragsentwurf erstellt. Mit E-Mail
vom 22.03.2019 wurden vom Bieter insbesondere folgende Probleme angegeben:








Limitierung des Budgets für den Architekturwettbewerb ohne vorherige
Information. Die Reduzierung wurde in der Sitzung des Stadtsenates
vom 21.02.2019 beschlossen.
Die fehlende Übertragung der gesamten Gesellschaftsanteile. Diese Regelung zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen wurde in der Sitzung
des Stadtsenates vom 21.02.2019 beschlossen.
Gestaltungsfragen der Gebäudehülle und des Gastgartens (nicht Gegenstand der vertraglichen Regelung). Der Bieter wurde um direkte Kontaktaufnahme mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ersucht.
Gastgarten – Widerrufsrecht, Betriebsunterbrechung etc. Sämtliche im
Vertragsentwurf enthaltenen Bestimmungen entsprachen der Gastgartenrichtlinie.
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