Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
- S.139
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
NEOS Innsbruck, 19.06. 2019 DKN
1 19. Juni 2019
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INNSBRUCK
(zu Punkt 29.7)
Anfrage gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgF)
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely richtet hiermit an den Bürgermeister
gemäß§ 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates erneut nachstehende
ANFRAGE
betreffend die Verwendung der Zuschüsse durch das Land gemäß 15a B-VG über
den Ausbau ganztägiger Schulformen seit 2011.
Wie aus der Anfragebeantwortung vom 06.06.2019 (siehe Anhang) hervorgeht, ist
eine gesamtheitliche Beantwortung meiner Fragen bis Ende 2016 aufgrund einer
Umstellung des Buchhaltungsprogrammes nicht möglich. Ich bitte daher um die
Beantwortung der Fragen seit 2017.
Seit 2011 unterstützt der Bund via Land Tirol die Stadt Innsbruck gemäß !Sa B-VG über
den Ausbau der ganztägigen Schulformen.
1. Wieviel dieser Zuschüsse -aufgeschlüsselt nach Jahren- wurden seit 2017 von der
Stadt Innsbruck für Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung
verwendet?
2. Wie hoch waren die tatsächlichen Persona lkosten seit 2017 im Freizeitbereich der
schulischen Tagesbetreuung für die Stadt Innsbruck -aufgeschlüsselt nach Jahren?
3. Welche infrastrukturellen Maßnahmen -aufgeschlüsselt nach Jahren,
Schulstandorten und Summen-wurden damit seit 2017 konkret finanziert?
4. Diese Unterstützung durch den Bund versteht sich als Anschubfinanzierung. Wieviel
wurde bei diesen geförderten Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur aufgeschlüsselt nach Jahren, Schulstandorten und Maßnahmen- von der Stadt
Innsbruck seit 2017 zusätzlich finanziert?
5. Wieviel dieser möglichen Zuschüsse gemäß 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger
Schulformen -aufgeschlüsselt nach Jahren- wurden seitdem von der Stadt Innsbruck
seit 2017 nicht in Anspruch genommen?
Es ergeben sich dazu neue Fragen, die den Zeitraum seit 2011 betreffen, abe r unabhängig
von einem Buchhaltungsprogramm beantwortbar sein müssten .
NEOS Innsbruck - Kaiserjägerstraße 1 - 6020 Innsbruck I innsbruck@neos.eu
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