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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.140

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NEOS Innsbruck, 19.06. 2019 DKN

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6. Heuer, im Schuljahr 2018/19 wurden die Schulstandorte, die das Land Tirol aufgrund
von Gruppenerweiterungen für die Förderung ausgewählt hat, selbst angeschrieben. Das
war bis dato seit 2011 nicht der Fall.
Wer wählte bis dahin die förderungswürdigen Schulen aus?
7. Das Land Tirol nennt als Kriterium für die Auswahl der Schulen die Eröffnung neuer
Gruppen in der Schulischen Ganztagesbetreuung. Wurde dieses Kriterium eingehalten d.h.
kamen seit 2011 alle Pflichtschulen, die neue Gruppen eröffnet hatten, im selben Schuljahr
in den Genuss dieser Förderung?
- Wenn nein, von wem und nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche
förderungswürdigen Schulen in den Genuss der Förderung kommen?
8. Von wem wurden diese ausgewählten Schulen darüber informiert, dass sie in den
Genuss der Förderung kommen?
9. Konnten sich die ausgewählten Schulen bei den Investitionen bezüglich ihrer
standortbezogenen schulischen Bedürfnisse einbringen und konkrete
Investitionswünsche zum lnfrastrukturbereich ihrer Nachmittagsbetreuung nennen?
10. Wurden diese Schulen explizit darüber informiert, welche Investitionen an ihren
Standorten aus Mitteln der Förderung gemäß 15a B-VG getätigt wurden?
11. In welcher Form wurde den Schulen-unabhängig ob sie sich einbringen durften oder
nicht- mitgeteilt, wenn und welche Investitionen in ihre Standorte über Fördermittel
gemäß 15a B-VG finanziert wurden?
12. Das Land Tirol verlangt bezüglich der Schlussabrechnung zu den Fördermaßnahmen
jährliche Schussabrechnungen zu den Fördermaßnahmen gemäß 15a B-VG zum Ausbau
ganztägiger Schulformen. Dabei sind unter Angabe der Schulstandorte unter anderem
sämtliche im Zusammenhang mit den durchgeführten infrastrukturellen Maßnahmen
bezahlten Rechnungen anzuführen.
Demgemäß bitte ich um folgenden Angaben aus den Schlussabrechnungen der
Fördermittel bezüglich 15a 8-VG für den Zeitraum, innerhalb dessen für derlei Unterlagen
eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht besteht:
Schule- Rechnungsleger- Datum - Beschreibung der Maßnahme - Betrag in EUR

Die Fragestellerin begehrt ausdrücklich die Anfragebeantwortung durch den
Bürgermeister und bedankt sich im Voraus.

NEOS Innsbru ck- Ka iserjägerstraße 1 - 6020 Innsbruck I innsbruc k@neos.eu
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