Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
- S.159
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 30.6)
GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
GR Deborah Gregoire
GR Astrid Denz
Stadtrat Rudi Federspiel
Stadträtin Andrea Dengg
Klubobmann Markus Lassenberger
Klubobmann-Stv. Maximilian Kurz
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
,"q .DG :?o,i~
Innsbruck, am 14.96.2018
19. Juni 2019
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
~6
Antrag
betreffend die Verwendung von „Springern" in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Der Bedarf an zusätzlichen als „Springer" im Rahmen von städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzten Personen soll fachkundig erhoben
werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine ganzjährig gleichbleibende
Betreuungsqualität in sämtlichen Einrichtungen aufgrund personeller Engpässe nicht
gewährleistet werden kann, sind in den Voranschlägen 2020 ff. entsprechende
Planstellen vorzusehen.
2. ,,Springern" wird im Falle dienstlich angeordneter Wechsel des Einsatzortes während
eines Arbeitstages (v.a. über Mittag) die Zeit der Überstellung an den nachfolgenden
Einsatzort im vollen Ausmaß als Dienstzeit angerechnet.
Begründung:
Laut Anfragebeantwortung vom 18.02.2019 zur Anfrage vom 24.01 .2019 fungieren derzeit
sieben Pädagoginnen/Pädagogen in Teilzeit, fünf in Vollzeit sowie zwei Assistentinnen/
Assistenten in Teilzeit als „Springer", d.h. ortsungebundene Kräfte zur besonderen
Verfügung. Ob dieser Personalstand ausreicht, um alle Krankenstände abzudecken,
erscheint fraglich. 2018 waren 28 in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen beschäftigte
Personen länger als einen Monat im Krankenstand, dazu kommen zahlreiche Krankenstände
kürzerer Dauer. Wie sich im Zuge der Anfragebeantwortung vom 13.05.2019 zur Anfrage
vom 25.04.2019 herausgestellt hat, wird den "Springern" zudem die Fahrzeit im Rahmen der
Verlegung von einer zur anderen Einrichtung während eines Arbeitstages nicht als Dienstzeit
angerechnet. Derzeit müssen Betroffene ihre Mittagspause für die Überstellung verwenden.