Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.22

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Monaten intensiv beraten wurden. Insgesamt sind keine Änderungen des 2. Entwurfes beschlossen worden. Somit ist kein
3. Entwurf ÖROKO 2.0 erforderlich.
Folglich wurde gemäß Verfahrensvorgabe
des Amtes der Tiroler Landesregierung abschließend im Rahmen der verpflichtend
durchzuführenden strategischen Umweltprüfung (SUP) der Endbericht zur Umweltprüfung und ergänzend zum Verordnungsplan eine inhaltlich idente Plankopie erstellt,
die den in Anlage 3 zur Planzeichenverordnung des Landes (PZVO 2016) angeführten
Signaturen entspricht (Bezeichnung: Verordnungsplan ÖROKO 2.0 {2. Entwurf} mit
Plandarstellung gemäß Anlage 3 zur PZVO
2016 - Grauplan).
Der 2. Entwurf ÖROKO 2.0 wird hiermit
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
(Erlassungsbeschluss) vorgelegt. Die Bestandteile des ÖROKO sind die Verordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck zum Örtlichen Raumordnungskonzept ÖROKO 2.0
vom 19.06.2019 (Tag des Erlassungsbeschlusses im Gemeinderat), mit der das
ÖROKO 2002 fortgeschrieben wird (erste
Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes), die in § 1 Abs. 2 der bezeichneten Verordnung angeführten Unterlagen sowie der Umweltbericht zur strategischen Umweltprüfung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kunst
und GR Kurz, 2 Stimmen),
die 1. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzepts (ÖROKO) der Landeshauptstadt Innsbruck, Nr. ÖROKO 2.0, Bereich Gesamtstadt Innsbruck (als Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzepts ÖROKO 2002), gemäß § 31a
TROG 2016, 2. Entwurf, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Endbericht über
das Ergebnis der Umweltprüfung vom
31.05.2019, zu beschließen.
GR Kurz: In Anbetracht der grundsätzlichen
Gesinnung dieses Entwurfes, insbesondere
was massive nicht zwingend erforderliche
Eingriffe in private Eigentumsrechte betrifft,
aber auch etwa betreffend dem Thema Zuzug, ist dieser Entwurf von unserer Fraktion
als Ganzes abgelehnt.

GR-Sitzung 19.06.2019

GRin Mag.a Seidl: Wir haben den zweiten
Entwurf intern sehr lange diskutiert und über
einzelne Punkte gesprochen. Es gibt ein
paar Punkte, die uns nicht gut gefallen. Es
geht um das Thema minimale bzw. maximale Bebauungsdichten. Hauptsächlich
geht es darum, dass kein Regelwerk für jemanden besteht, der/die Grundstücke kauft.
Er/Sie weiß nicht, worauf er/sie sich einlässt, wenn dieses Grundstück erworben
wird.
Bebauungsplanpflichten sind vollkommen in
Ordnung, wenn die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, genug MitarbeiterInnen hat, um diese Bebauungspläne in angemessener Zeit erstellen
zu können. Dies ist momentan in diesem
Ausmaß nicht gegeben. Darüber sollte man
nachdenken.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte habe ich bereits über das
Thema Misch-, Gewerbe- und Wohngebiete
gesprochen. Wir hätten zum Beispiel gerne
eine visionäre Entwicklungsstrategie für das
Areal Rossau Süd gesehen. Das ist kein reines Gewerbegebiet.
Unser wichtigster Punkt ist, dass es transparente Regeln für BauwerberInnen und
Menschen, die Grundstücke kaufen bzw.
besitzen, braucht. Was passiert zum Beispiel, wenn eine andere Bebauungsdichte
festgelegt wird? Grundsätzlich begrüßen wir
das. Aber was genau bedeutet dies für
eine/n Grundstücksbesitzer/in und was genau bedeutet es, wenn man dieses Grundstück verkaufen würde?
Ich denke, wir sind hierbei noch nicht soweit, dass es Regelungen gibt, dass es
transparent und offen für jede/n klar ist, welche Forderungen die Stadt Innsbruck an die
jeweiligen EigentümerInnen hat. Grundsätzlich sind wir nicht dagegen, aber wir glauben, dass jemand vorab darüber Bescheid
wissen muss.
Wir betonen immer wieder, dass wir Wohnungen für den "klassischen Mittelstand"
benötigen. Wir denken, dass der private
Markt sehr viel zur Verfügung stellen kann,
wenn ein paar "Spielregeln" verbessert werden. Darum werden wir dem vorliegenden
Raumordnungskonzept nicht zustimmen.