Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
- S.21
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 482 -
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 06.06.2019:
11.
12.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B25, Pradl, Bereich
"Alt-Pradl" zwischen Sill, Reichenauer Straße, Schmuckgasse,
Egerdachstraße und Furterzaunweg (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE-81, Nr. RE-B1/1
und Nr. 338/c), gemäß§ 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
Maglbk/27693/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr HW-B21, Hötting-West,
Gp. 2637/7 und angrenzender Bereich, KG Hötting (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. HWB15), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.06.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW-B21, Hötting West, Bereich
Gp. 2637/7 und angrenzender Bereich, KG
Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW-B15), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Maglbk/27897/SP-BB-PR/1
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Kurz; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.06.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B25, Pradl, Bereich "Alt-Pradl" zwischen Sill, Reichenauer Straße, Schmuckgasse, Egerdachstraße und Furterzaunweg
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. REB1, RE-B1/1 und 338/c), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
13.
Maglbk/19537/SP-OE-Ö25/2
1. Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzepts
(ÖROKO) der Landeshauptstadt
Innsbruck, Nr. ÖROKO 2.0, Bereich Gesamtstadt Innsbruck (als
Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes ÖROKO
2002), gemäß § 31a TROG 2016, 2.
Entwurf
GR Mag. Krackl: Nach mehrjährigem Fortschreibungsprozess des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) der Landeshauptstadt Innsbruck lag der 2. Entwurf
ÖROKO 2.0 vom 23.11.2018 bis einschließlich 21.12.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Während der gesetzlichen Frist sind Stellungnahmen eingegangen, welche seitens
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, fachlich beurteilt
und im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte in den vergangenen
GR-Sitzung 19.06.2019