Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
- S.68
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Innsbruck seit 2017 nicht in Anspruch
genommen?
20. Wenn ja, warum?
21. Wenn ja, wer hat dies wann beschlossen und freigegeben?
6.
Heuer, im Schuljahr 2018/19 wurden
die Schulstandorte, die das Land Tirol
aufgrund von Gruppenerweiterungen
für die Förderung ausgewählt hat,
selbst angeschrieben. Das war bis dato
seit 2011 nicht der Fall. Wer wählte bis
dahin die förderungswürdigen Schulen
aus?
7.
Das Land Tirol nennt als Kriterium für
die Auswahl der Schulen die Eröffnung
neuer Gruppen in der schulischen
Ganztagesbetreuung. Wurde dieses
Kriterium eingehalten, das heißt kamen
seit 2011 alle Pflichtschulen, die neue
Gruppen eröffnet hatten, im selben
Schuljahr in den Genuss dieser Förderung?
22. Hat eine Gesellschaft, an der die Stadt
Innsbruck beteiligt ist, über ihr Budget
der Patscherkofel Infrastruktur GmbH
(PKBI) dieses Budget zur Verfügung
gestellt?
23. Wenn ja, warum?
24. Wenn ja, wer hat dies wann beschlossen und freigegeben?
Mayer, eigenhändig
29.7
GfGR/149/2019
Ganztägige Schulformen, Verwendung der Finanzmittel
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)
Wenn nein, von wem und nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche förderungswürdigen Schulen in
den Genuss der Förderung kommen?
GRin Mag.a Klingler-Newesely stellt laut
Beilage folgende Fragen an Herrn Bürgermeister:
1.
Wie viel dieser Zuschüsse - aufgeschlüsselt nach Jahren - wurden seit
2017 von der Stadt Innsbruck für Personalkosten im Freizeitbereich der
schulischen Tagesbetreuung verwendet?
2.
Wie hoch waren die tatsächlichen Personalkosten seit 2017 im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung
für die Stadt Innsbruck - aufgeschlüsselt nach Jahren?
3.
Welche infrastrukturellen Maßnahmen aufgeschlüsselt nach Jahren, Schulstandorten und Summen - wurden damit seit 2017 konkret finanziert?
4.
Diese Unterstützung durch den Bund
versteht sich als Anschubfinanzierung.
Wie viel wurde bei diesen geförderten
Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur - aufgeschlüsselt nach Jahren, Schulstandorten und Maßnahmen
- von der Stadt Innsbruck seit 2017 zusätzlich finanziert?
5.
Wie viel dieser möglichen Zuschüsse
gemäß 15a Bundes-Verfassungsgesetz
(B-VG) über den Ausbau ganztägiger
Schulformen - aufgeschlüsselt nach
Jahren - wurden seitdem von der Stadt
GR-Sitzung 19.06.2019
8.
Von wem wurden diese ausgewählten
Schulen darüber informiert, dass sie in
den Genuss der Förderung kommen?
9.
Konnten sich die ausgewählten Schulen bei den Investitionen bezüglich ihrer
standortbezogenen schulischen Bedürfnisse einbringen und konkrete Investitionswünsche zum Infrastrukturbereich ihrer Nachmittagsbetreuung nennen?
10. Wurden diese Schulen explizit darüber
informiert, welche Investitionen an ihren Standorten aus Mitteln der Förderung gemäß 15a B-VG getätigt wurden?
11. In welcher Form wurde den Schulen unabhängig ob sie sich einbringen durften oder nicht - mitgeteilt, wenn und
welche Investitionen in ihre Standorte
über Fördermittel gemäß 15a B-VG finanziert wurden?
12. Das Land Tirol verlangt bezüglich der
Schlussabrechnung zu den Fördermaßnahmen jährliche Schlussabrechnungen zu den Fördermaßnahmen gemäß 15a B-VG zum Ausbau ganztägiger Schulformen. Dabei sind unter An-