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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.70

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- 531 -

29.11 GfGR/153/2019
Stadt Innsbruck, Auftragsvergabe an Wiener Anwaltskanzlei (GR Depaoli)
GR Depaoli stellt laut Beilage folgende Fragen an Herrn Bürgermeister:
1.

2.

3.

4.

5.

Seit wann wird die Kanzlei Schwartz
Huber-Medek Pallitsch Rechtsanwälte
GmbH (SHMP) von der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB) bzw. einer ihrer Tochterfirmen mit externen Rechtsgeschäften
beauftragt?
Welche Aufträge hat die Kanzlei SHMP
seither von der IVB, Tochterfirmen etc.
erhalten? (Bitte um Aufstellung der Aufträge {Mandate} inkl. Honorarnoten pro
Jahr beginnend ab dem 1. Auftrag
{Mandat} bis Stichtag 30.04.2019.)
Hat die Kanzlei SHMP auch weitere
Aufträge und Mandate von der Stadt Innsbruck bzw. deren Beteiligungen erhalten?
Wenn ja, um welche Aufträge (Mandate) handelt es sich (Bitte um Aufstellung der Aufträge {Mandate} inkl. Honorarnoten pro Jahr beginnend ab dem
1. Auftrag {Mandat} bis Stichtag
30.04.2019.)
Aufgrund welcher Kriterien wurde die
Kanzlei SHMP seitens der Stadt Innsbruck bzw. deren Beteiligungen seinerzeit überhaupt bevorzugt bzw. warum
beauftragt die Stadt Innsbruck bzw. deren Beteiligungen für die Erledigung externer Rechtsgeschäfte nicht Tiroler
(Innsbrucker) Anwaltskanzleien?

6.

Besteht zwischen der Stadt Innsbruck
bzw. deren Beteiligungen und der Wiener Anwaltskanzlei SHMP Schwartz
Huber-Medek Pallitsch Rechtsanwälte
GmbH, Hohenstaufengasse 7,
1010 Wien, ein bindender Vertrag?

7.

Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag
geschlossen, und ist dieser Vertrag befristet?

8.

Wenn ja, über welchen Zeitraum wurde
die Befristung des Vertrages (siehe
Frage 7) vereinbart?

GR-Sitzung 19.06.2019

9.

Wenn ja, ist dieser Vertrag für die GemeinderätInnen der Stadt Innsbruck
einsehbar?

10. Teilen Sie die Überzeugung, dass für
externe Rechtsgeschäfte der Stadt Innsbruck heimische Anwaltskanzleien
beauftragt werden sollten, damit die
Wertschöpfung im Land und somit
auch Arbeitsplätze in Innsbruck/ Tirol
gesichert werden?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Welche externen Rechtsanwaltskanzleien wurden seit 2012 mit Rechtsgeschäften der Stadt Innsbruck seit 2012
betraut? (Bitte um Aufstellung pro Bundesland)
Depaoli, eigenhändig
30.

Einbringung von Anträgen

30.1

GfGR/154/2019
Straßenmusik, Evaluierung der
Richtlinien (GR Onay)

GR Onay stellt laut beiliegender Begründung folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ersucht, die Richtlinien für Straßenmusik zu evaluieren und im
Sinne einer straßenmusikfreundlichen
Stadtidentität anzupassen.
Bezüglich der Höhe der Genehmigungsgebühr soll die Möglichkeit geprüft werden, ob
über den Subventionsweg oder einen anderen Weg die Zahlungsverpflichtung der
KünstlerInnen auf eine einladende Höhe reduziert werden kann oder auch gänzlich zu
streichen.
Onay, eigenhändig