Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf
- S.44
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Daraufhin hat sich - so habe ich das verstanden - DI Baltes um eine Generalversammlung bemüht, die aber erst stattfand,
als die Koalitionsverhandlungen schon liefen. Welche Bemühungen haben denn stattgefunden, eine Generalversammlung abzuhalten? Warum hat keine Generalversammlung - und damit Information - stattfinden
können?
Bgm.-Stellv. Gruber: Vielleicht darf ich
noch die Frage ergänzen. Bitte nennen Sie
bei der Antwort die Daten genau. Wann war
diese Pressekonferenz mit der "Punktlandung", wann war die Mitteilung durch die
Maiacher Planungs- und Bauleitungs OG
und wann wusstet Ihr, wann und welche
Mehrkosten es gibt? Das, damit man für die
gesamte Bevölkerung und die Medien eine
Zeitreihe zustande bringt.
Es sollte auch erwähnt werden, dass diese
"Patscherkofel-Sitzungen" ab diesem Zeitpunkt dann nicht mehr stattgefunden haben.
(Unruhe im Saal)
Wenn Ihr wollt, gibt es jetzt eine Antwortrunde. Anschließend können wir mit den
Fragen fortfahren.
Mag. Dr. Scheiber: Ich möchte mit der
Frage zur Kaserer Wiese starten. Ja, es ist
richtig, dass der TVB bis letztes Jahr der
Konzessionär für die Beschneiungsanlage
dieser Wiese war.
Die Beschneiung selbst hat dann die Patscherkofelbahn Betriebs GmbH durchgeführt. Der TVB hat sie mit einem Betrag von
jährlich € 35.000,-- bezuschusst. Die Konzession ist ausgelaufen. Offensichtlich war
es nicht mehr möglich, diese zu verlängern.
Die Umstände kennen wir nicht ganz genau.
(StR Federspiel: Vergessen haben sie es!)
Auch das ist eine Möglichkeit. Jedenfalls
war es so, dass es im letzten Jahr keine
Möglichkeit zur Beschneiung gab. Der TVB
hat dann auf eigene Kosten entsprechend
Schnee beschafft. Wir haben ihn aufgebracht und verteilt.
Zur Frage von StRin Dengg: Es ist nicht richtig, dass Rodelbahn und Beschneiungsteich
aus den € 11 Mio. finanziert werden könnten, aber es ist eine Option.
Zur Frage, wer über die Mehrkosten am
12.03.2018 informiert war: Wenn von Unter-
GR-Sitzung 14.06.2018
nehmen im Laufe der Bauabwicklung Mehrleistungen, die vom Grundauftrag abweichen, erwartet werden, müssen diese im
Baubuch eingetragen werden. Solche Abweichungen erfolgen durch Unvorhergesehenes, sei es den Grundbetrieb, sei es die
Forcierung betreffend.
Diese Eintragungen werden dann von der
örtlichen Bauaufsicht und dem externen
Controlling geprüft. Anschließend erhält die
Geschäftsführung eine Empfehlung, ob und
wie die Eintragung anerkannt werden soll:
anerkennen; nicht anerkennen; nur dem
Grunde nach oder auch der Höhe nach anerkennen. Wobei die Anerkennung nach der
Höhe sehr selten vorkommt, da die Unternehmen meist nur dem Grunde nach Mehrleistungen anmelden.
Sie sehen es in Ihren Unterlagen, es waren
mehr als 250 Anmeldungen im Laufe dieser
sechs Monate. Diese können letztlich erst
dann der Höhe nach bewertet werden,
wenn die Unternehmen ihre entsprechenden Mengengerüste bzw. ihre Schätzungen
dazu abgeben. Erst dann kann es auch von
der örtlichen Bauaufsicht kontrolliert werden. Dies geschieht auf Basis der Kalkulationsgrundlage, die die Unternehmen für ihren Grundauftrag abgeben müssen.
Letztendlich passiert die Kontrolle bzw.
sieht man die Auswirkungen erst im Zuge
der Schlussrechnung. Denn erst bei der
Schlussrechnung weiß man, welche Änderungen sich gegenüber dem Grundauftrag
ergeben haben. Da muss natürlich auch berücksichtigt werden, dass ursprünglich geplante Arbeiten entfallen und zu einer Einsparung führen.
Wir hatten z. B. das Problem bei der Mittelstation, dass die Probebohrungen keinen
Felsen angezeigt hatten. Trotzdem sind wir
dann auf massiven Fels gestoßen. Dieser
musste abgesprengt, abgebohrt und deponiert werden. Diese Kosten wurden angemeldet. Wie viel das am Ende ausmacht,
das wissen wir erst, wenn die Mehrforderungen quantifiziert sind. Wie viel wir dadurch
einsparen, weil der Grundauftrag das auch
in bestimmten Bereichen mitumfasst, wissen wir erst bei der Schlussrechnung.
Wir haben sogar noch eine dritte Unsicherheit, die den Fall betrifft, dass Unternehmen
Forcierungsmaßnahmen anmelden: Wenn
ein anderes Gewerk, das im Vorfeld hätte