Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf
- S.91
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abgelaufen ist. Es sind 40 verschiedene
Herangehensweisen an diese Thematik.
Ich würde sagen, dass wir die Feststellung,
wie das alles tatsächlich abgelaufen ist, eigentlich der Kontrollabteilung überlassen
sollten. Denn nur mit ihrem Bericht können
wir eine wirklich fundierte Diskussion darüber führen.
Da gibt es 40 Erzählungen dazu, was eine
Person in einem Gremium irgendwann einmal gesagt hat. Wir müssen die Entscheidung dazu zu einem späteren Zeitpunkt treffen. Darum kann ich dem Zuschieben der
Schuld aktuell nichts abgewinnen. Das war
vielleicht attraktiv, als noch mehr ZuhörerInnen hier waren. Das bringt uns in der Diskussion aber nicht weiter.
Deshalb würde ich bitten, dass wir uns darauf konzentrieren, was wir heute beschließen müssen.
Bgm.-Stellv. Gruber hat gesagt, es gibt zu
diesem Beschluss keine Alternativen. Dem
kann ich nicht ganz zustimmen. Natürlich
gibt es Alternativen - wir können viele andere Dinge machen -, die sind aber einfach
nicht klug! Es sind keine guten Alternativen.
Wir müssen den eingeschlagenen Pfad zu
Ende gehen. Was hätten wir denn von einem halben Projekt am Patscherkofel? Wir
hätten das gesamte Geld erst recht in den
Sand gesetzt. Wir müssen diesen Pfad leider zu Ende gehen!
Mir gefällt das alles auch absolut nicht. Ich
bin jetzt die erste Periode hier in diesem
Gremium, werde aber diesem Antrag zustimmen, weil ich für die Stadt Innsbruck
Verantwortung übernehmen möchte.
Verantwortung übernehmen bedeutet für
mich, auch schwierigen Entscheidungen zuzustimmen. Auch jenen, die mir nicht unbedingt gefallen, die aber richtig sind. (Beifall)
GR Mag. Fritz: Ich werde jetzt nicht lange
aufhalten, sondern nur wenige Punkte ansprechen, die mir wichtig sind.
Ich, da bin ich mit StRin Mag.a Schwarzl völlig einer Meinung, halte das Projekt, so wie
wir es dem Grunde nach aufgesetzt haben,
für ein sehr gutes und kluges Projekt.
Es ist ein Projekt, das auch die Chance hat,
im laufenden Betrieb eine schwarze Null zu
erwirtschaften. Die Investition in eine solche
Anlage aus dem laufenden Betrieb heraus
GR-Sitzung 14.06.2018
oder aus den laufenden Erträgen zu erwirtschaften, ist schlicht unmöglich. Deshalb
würde es auch kein/e Private/r tun.
Aber das ist der entscheidende Unterschied! Als was sehen wir das Projekt? Sehen wir es als ein gewinnorientiertes Projekt
oder gehört es zur Infrastruktur eines Naherholungsgebiets, das es der Bevölkerung
und auch Gästen erlaubt, es optimal zu nutzen?
So etwas kann sich nicht - zum Unterschied
von einer Gletscherbahn oder einer anderen
vergleichbaren Bergbahn - aus den laufenden Einnahmen refinanzieren, denn der Ertrag pro Nase - ich sage da nur Freizeitticket - ist einfach zu niedrig. Das wussten
wir schon vorher aus der Studie der grischconsulta AG.
Hätten wir Erträge pro Eintritt wie bei den
Pitztaler Gletscherbahnen, dann wäre dieses Naherholungsgebiet weder für die Familien noch für die Menschen, die es brauchen, leistbar. Eine solche Bergbahn in einem Naherholungsgebiet wird genauso wenig Gewinn erwirtschaften wie ein Fußballstadion, ein Schwimmbad oder eine Schule!
Die wird, Gott sei Dank, auch nicht von Privaten betrieben, sondern von der öffentlichen Hand.
Das Grundkonzept - eine Bahn, die fünf bestehende Anlagen ersetzt, mit vergleichsweise weniger Personal und die das Naherholungsgebiet mit allem, von der Skiabfahrt
bis zu den Wanderwegen, hocheffizient erschließt - war ein gutes und wichtiges Konzept. Niemand, der/die dafür gestimmt hat,
braucht sich dafür zu genieren.
Nun komme ich zum zweiten Punkt. Was ist
eigentlich das Grundproblem, an das wir
uns zurückerinnern müssen, wenn wir in Zukunft mit größeren Projekten umgehen?
Ein Problem sehe ich darin, dass wir Beschlüsse hatten, die sehr wohl einen Zeitplan beinhaltet haben: Wir wollen in der
Wintersaison 2017/2018 in Betrieb gehen.
Wir wollen nicht ein Jahr Stillstand. Das ist
ein ehrenwerter Plan und nichts Unvernünftiges. Wir haben gleichzeitig einen Kostenrahmen beschlossen. Es war im Jahr 2015
wahrscheinlich noch nicht absehbar, dass
ein Widerspruch zwischen der Absicht im
Winter 2017/2018 schon zu fahren und dem