Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf
- S.31
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14.
MagIbk/6294/RA-VL-VO/1
MagIbk/7454/RA-VL-VO/1
I-OEF 33/2014
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Spielplatzordnung geändert
wird
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 03.06.2015:
Der Gemeinderat beschließt den beiliegenden Entwurf einer Verordnung, mit der die
Spielplatzordnung geändert wird.
GR Wallasch: Was bleibt mir noch anderes
übrig, als danke zu sagen. Ein Danke der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, dass
es doch möglich wurde, mit akribischer Vorbereitung, Nachforschung usw., diesen
Passus des Rauchverbotes in die Spielplatzordnung aufzunehmen.
Ich sehe mich hier in guter Gesellschaft mit
sehr vielen Städten in Österreich, Deutschland, aber auch den Vereinigten Staaten
von Amerika (USA). Dort ist das überall eine
Selbstverständlichkeit. Deshalb würde ich
mir wünschen, dass diese Verordnung im
Gemeinderat eine hohe Zustimmung findet.
Mich haben die persönlichen Gespräche mit
den KollegInnen dieses Gremiums gefreut,
bei denen ich versucht habe, Überzeugungsarbeit zu leisten. (Ich habe mich jetzt
absichtlich umgedreht …)
Besonders gefreut hat mich aber die Diskussion in den sozialen Medien der Jugendorganisationen und mit den vielen Jugendlichen, die dieses Rauchverbot auf
Kinderspielplätzen befürwortet haben. Das
war besonders erfreulich, weil es ja eigentlich diese jungen Menschen sind, die sich
dort öfter zu Tageszeiten aufhalten, in denen die Familien schon zuhause sind.
Deshalb möchte ich um große Zustimmung
für dieses Rauchverbot bitten.
GRin Reisecker: Von Seiten der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) gibt
es einen Abänderungsantrag. Es geht in
diesem Antrag ja nicht nur um das Rauchverbot. Es wird auch jener Paragraph geändert, der die Altersgrenze für die Benützung
der Spielplätze und der Ballspielplätze regelt.
Einerseits begrüßen wir natürlich die Tatsache, dass junge Menschen in der Stadt
GR-Sitzung 18.06.2015
Innsbruck sehr sportlich sind, egal ob sie
fünf, fünfzehn oder fünfundzwanzig Jahre
alt sind und gerne die Einrichtungen der
Stadt nützen. Andererseits zeigen viele Erfahrungen von Spielplätzen im Olympischen
Dorf über Wilten bis in die Höttinger Au,
dass es leider zu einer Verdrängung von
Kindern durch ältere Jugendliche kommt,
die ebenfalls die Ballspielplätze nützen wollen.
Deshalb würden wir diesen Punkt gerne getrennt abstimmen. Ich stelle daher den Abänderungsantrag:
Der § 2 (4) der Spielplatzordnung wird in
der alten Fassung beibehalten (Altersgrenze 18 Jahre).
Reisecker, eigenhändig
Zum Rauchverbot nun noch zwei, drei Sätze. In vielen Bereichen ist es absolut begrüßenswert und wichtig, dass in diese
Richtung etwas kommt. GRin Dr.in PokornyReitter wird es noch weiter ausführen.
Wir haben allerdings Bedenken, was die
praktische Umsetzung betrifft. Wir würden
diese gerne mit dem Gemeinderat teilen,
damit man sie vielleicht zukünftig mitdenkt.
Die Konsequenz aus dem Verbot wird natürlich auch sein, dass entsprechend
Aschenbecher und Mülleimer entfernt werden. Ob es wirklich so ist, dass Menschen
mit dem Rauchen am Spielplatz aufhören,
das ist natürlich eine andere Sache, weil es
natürlich fraglich ist, inwieweit wir das flächendeckend regulieren und kontrollieren
können.
Da ist schon eine gewisse Sorge unsererseits dabei. Wird dadurch nicht das Problem
herumliegender Zigarettenstummel größer,
wenn die Möglichkeit der entsprechenden
Entsorgung nicht mehr gegeben ist? Bei der
Umsetzung würde ich einfach bitten, darauf
zu achten, dass es wenigstens im Umkreis
noch Entsorgungsmöglichkeiten gibt.
Nach meiner Meinung wird das Verbot alleine nicht alle Menschen vom Rauchen abhalten. Es wäre traurig, wenn aufgrund dessen die Anzahl der Zigarettenstummel auf
Kinderspielplätzen nochmals zunehmen
würde. (Beifall)
GR Mag. Abwerzger: Interessanterweise
sind eigentlich Dinge, von denen man sagt,
sie sind nicht weltbewegend oder von groß-