Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf
- S.56
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abgerissenen Häusern?
Wie viele Wohnungen werden zusätzlich zum früheren Bestand dazukommen?
1.6 "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
WohnungsGesmbH (NHT),
Pradler Saggen
Wie viele Wohnungen sind in den teilweise schon, teilweise noch nicht abgerissenen Häusern?
Wie viele Wohnungen werden zusätzlich zum früheren Bestand dazukommen?
1.7 Sillblock
Wie viele Wohnungen waren in den
abgerissenen Häusern?
Wie viele Wohnungen sind zusätzlich
zum früheren Bestand dazugekommen?
2.1 Hat die Stadt Innsbruck von der BWSG
oder der Caritas der Diözese für diese
insgesamt 170 Wohnungen zur Gänze
oder teilweise ein Vergaberecht zugesichert erhalten?
2.2 Wie viele Wohnungen gab es in diesen
Häusern bisher?
2.3 Wie viele Wohnungen werden in diesen
Projekten zusätzlich neu errichtet?
Grünbacher, Eberl, Reisecker und Pechlaner, alle eigenhändig
27.2
I-OEF 49/2015
Unterbringung minderjähriger
AsylwerberInnen und Drittstaatsangehöriger (RUDI und FPÖ)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Liste RUDI und der
FPÖ:
In einem Schreiben des Büros der Bürgermeisterin vom 01.06.2015 wird davon berichtet, dass aufgrund der durch den G7Gipfel in Elmau bedingten verstärkten
Grenzkontrollen an der deutschen Grenze
vermehrt sogenannte "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" in Innsbruck aufgegriffen worden wären. Weil die Unterbringung
dieser Personen durch das zuständige Land
Tirol nicht erfolge, würde die Stadt Innsbruck einerseits 25 Plätze in Westendorf
sowie weitere 40 Plätze auf der Hungerburg
GR-Sitzung 18.06.2015
zur Verfügung stellen. Weiters heißt es in
dem Schreiben: "Für minderjährige Flüchtlinge, die in Tirol aufgegriffen werden, fungiert die Stadt Innsbruck als gesetzliche
Vertreterin."
In diesem Zusammenhang wird ersucht,
folgende Fragen zu beantworten:
1.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert
die Behauptung, die Stadt Innsbruck
wäre die gesetzliche Vertretung von tatsächlich oder vermeintlich - minderjährigen "Flüchtlingen, die in Tirol aufgegriffen werden"?
2.
Welche normativen oder vertraglichen
Verpflichtungen begründen die Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung
von - tatsächlich oder vermeintlich minderjährigen Drittstaatsangehörigen,
welche eigentlich in den Zuständigkeitsbereich anderer Gebietskörperschaften fallen, durch die Stadt Innsbruck?
3. a) Ist es richtig, dass MitarbeiterInnen
der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG) im Rahmen der Unterbringung des genannten Personenkreises zur Dienstleistung abgestellt
werden?
b) Falls ja, um wie viele MitarbeiterInnen handelt es sich dabei und werden diese dafür entsprechend finanziell entschädigt (z. B. Gefahrenzulage, Zulagen für den Dienst
in Westendorf abseits des eigentlichen Dienstortes etc.)?
4. a) Ist beabsichtigt, über die nunmehr
geschaffenen Kapazitäten für
65 Personen noch weitere Unterbringungsmöglichkeiten für den genannten Personenkreis zu schaffen?
b) Falls ja, wie viele Personen sollen
dabei in die Betreuung aufgenommen werden?
5. a) Findet eine medizinisch indizierte
Altersfeststellung statt, um die Angaben der einzelnen Mitglieder des
genannten Personenkreises hinsichtlich ihres Lebensalters zu
überprüfen?