Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf
- S.67
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- 406 -
Zentralpersonalvertretung künftig einzubinden, weil es offensichtlich außer der PV
noch niemand für wichtig empfunden hat,
eine Zusammenfassung der Probleme und
noch wichtiger, der Lösungen zu machen."
In einem Antwortschreiben vom selben Tag
äußert sich die Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Innsbruck, ohne auf die aufgeworfenen Sicherheitsrisiken und die entsprechenden Präventionsmaßnahmen inhaltlich auch nur im Geringsten einzugehen,
in einer von Zynismus geprägten und ihrem
Amt völlig unangemessenen Art und Weise:
"(...) Ihre umfassenden Ausführungen habe
ich zur Kenntnis genommen. Wir haben zudem wohl alle zur Kenntnis zu nehmen,
dass eine europäische Flüchtlingswelle
bzw. eine Völkerwanderung aus der südlichen Hemisphäre sich an den europäischen
Grenzen abspielt. Dass diese Flüchtlingsbewegung die Personalvertretung der Stadt
Innsbruck nicht vor dem Eintritt auf das europäische Festland um Erlaubnis fragt,
nehmen wir alle auch zur Kenntnis. Ich halte
fest, dass die Stadt Innsbruck unter erstklassiger umsetzungsstarker Federführung
von Herrn (...) und seinem Team und HelferInnen in kurzer Zeit schier Unglaubliches
möglich gemacht hat. Die Alternative wäre,
dass die derzeit ca. 50 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) möglicherweise auch im Rathaus unterzubringen gewesen wären, verteilt über alle Stockwerke,
weil es seitens des zuständigen Landes Tirol bis heute einfach keine Unterbringungsorte gibt.
Freundliche Grüsse (sic!)
Christine Oppitz-Plörer"
In diesem Zusammenhang wird ersucht,
folgende Fragen zu beantworten:
1. a) Wurden die in Betreuung übernommenen AsylwerberInnen und
Drittstaatsangehörigen mit unklarem Aufenthaltsstatus vor bzw. im
Zuge bzw. unmittelbar nach ihrer
Unterbringung einer umfassenden
medizinischen Untersuchung zugeführt?
b) Falls nein, warum ist eine solche
Maßnahme unterblieben?
GR-Sitzung 18.06.2015
2. a) Warum wurde die Öffentlichkeit
nicht über den im Quartier Hungerburg aufgetretenen TBC-Fall informiert?
b) Welche medizinischen bzw. hygienischen Maßnahmen wurden aufgrund dieses Falles getroffen?
3. a) Ist es beabsichtigt, alle oder mehrere der im Schreiben der städtischen
Mitarbeiterin vom 09.06.2015 genannten Präventionsmaßnahmen
umzusetzen?
b) Falls ja, welche Maßnahmen sollen
umgesetzt werden und in welchem
Zeitraum soll dies jeweils erfolgen?
c) Falls nein, welche Gründe stehen
einer Umsetzung der genannten
Maßnahmen entgegen?
4. a) Warum unterblieben vor Einsatzbeginn eine entsprechende Unterrichtung der in der Betreuung verwendeten städtischen MitarbeiterInnen
und HelferInnen über die drohenden Gesundheitsrisiken und eine
entsprechende Einschulung hinsichtlich der zu treffenden Präventionsmaßnahmen?
b) Warum wurde insbesondere auch
die Personalvertretung in diesem
Zusammenhang nicht informiert?
5.
Welche Maßnahmen werden getroffen,
um eine Übertragung von Krankheiten
auf die NachnutzerInnen der derzeit
von den AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörigen mit unklarem Aufenthaltsstatus genutzten Quartiere zu
verhindern?
6. a) Warum geht die Bürgermeisterin in
ihrem Antwortschreiben an die betreffende städtische Bedienstete
nicht auf die berechtigten Bedenken
hinsichtlich der Gefährdungslage
der MitarbeiterInnen und die zu treffenden Schutzmaßnahmen ein?