Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.30

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- 370 -

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
11.

3.

Der jährliche Baurechtszins beträgt für
die Steganlage netto € 8,80/m2 und für
den Gastgarten netto € 11,30/m2, das
sind ausgehend von einer Grundstücksfläche von ca. 605 m2 für die
Steganlage und ca. 440 m2 für den
Gastgarten insgesamt ca. netto
€ 10.296,--/Jahr.

4.

Die Stadtgemeinde Innsbruck erhebt
gegen die Umwidmung von Teilflächen
des Grundstücks 615/1 KG Eben laut
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
der Gemeinde Eben am Achensee keine Einwände.

5.

Der mit der Strandhotel Entner e.U.
abgeschlossene Mietvertrag vom
29.03.2012 wird im Rahmen der Errichtung des Baurechtsvertrages im erforderlichen Umfang abgeändert.

I-RA 761/2010
Stadt Innsbruck, Verkauf von Teilflächen aus den städtischen
Grundstücken 1500/5, 1500/8 und
4180/1, alle vorgetragen in EZ 292,
Grundbuch Westendorf

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Da der
Gemeinderat anders als der Stadtsenat
beschließen könnte, muss auch der ablehnende Beschluss des Stadtsenats dem
Gemeinderat zur Kenntnis gebracht werden.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI;
6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 07.05.2014:
In Abänderung des Beschlusses des Gemeinderates vom 15.12.2011 lehnt die Stadt
Innsbruck den Verkauf von Teilflächen mit
gesamt ca. 689 m2 aus den städtischen
Grundstücken 1500/5, 1500/8 und 4180/1,
alle in EZ 292, Grundbuch Westendorf, an
"""""""""""""""""""""""""" ab.
12.

I-RA 93/2014
Umwidmung Sonderfläche Tourismus, Einräumung Baurecht;
Strandhotel Entner e.U., Pertisau,
Achensee

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.05.2014:
1.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck räumt
der Strandhotel Entner e.U.,
FN 149170v, vertreten durch
Mag.a (FH) Martina Entner, Seepromenade Nrn. 70 - 72, 6213 Pertisau, auf
den neu zu bildenden Teilflächen des
Grundstücks 615/1, vorgetragen in
EZ 1129 KG 87003 Eben, im Ausmaß
von ca. 605 m2 für die Steganlage sowie im Ausmaß von ca. 440 m2 für den
Gastgarten ein Baurecht ein. Zu diesem Zweck wird das Grundstück 615/1
KG Eben geteilt und werden die vertragsgegenständlichen Grundstücke
neu gebildet.
Die Laufzeit des Baurechtes beträgt
60 Jahre.

GR-Sitzung 22.05.2014

13.

I 3025/2014
Novellierung der Nebengebührenverordnung
- Kilometergeld für die dienstliche
Nutzung von privaten Fahrrädern
- Treueabgeltung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 14.05.2014,
den beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Verordnung über die
Nebengebühren der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, zu beschließen.
GR Ofer: Ich werde diesem Antrag nicht
zustimmen, da sonst ja jeder Kellner, der im
Terrassenbereich arbeitet, ebenfalls ein
Kilometergeld bekommen müsste.
GR Federspiel: Ich bitte um getrennte Abstimmung von Punkt 1. und 2.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Es wurde eine
getrennte Abstimmung verlangt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, RUDI und
Pirat; 7 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
14.05.2014 (Seite 370) wird in Bezug auf
"Kilometergeld für die dienstliche Nutzung
von privaten Fahrrädern" angenommen.