Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf
- S.39
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einbehält bzw. den wir zur Verfügung stellen.
Hier noch eine ergänzende Information zur
Bedarfszuweisung für alle Gemeinden des
Landes. Bei dem Geld, das zu uns zurückfließt, sprechen wir nicht von 300 % Steigerung!
Ich möchte anmerken, falls jemand etwa mit
Inflation argumentiert, die zu berücksichtigen sei: Alle diese Zahlen sind inflationsbereinigt, sowohl die Zahlungen, die an das
Land Tirol gehen, als auch jene, die wir zurück bekommen.
Die Zahlungen, die das Land Tirol direkt
durch die Landesumlage und durch den
Vorweganteil erhalten hat, sind um 300 %
gestiegen. Die Bedarfszuweisungen, die an
die Stadt Innsbruck gehen, sind dagegen
marginal. Sie sind um ein Drittel gestiegen.
Das, um es noch greifbarer zu machen,
wieviel Prozent von diesem Vorweganteil
der Stadt Innsbruck in den GAF eigentlich
wieder zurück fließt.
Das sind diese zwei Zahlen. Nach einem
Gespräch mit Dr. Hörnler in der vergangenen Woche darf ich noch anmerken, dass
dieses Thema des prozentuellen Anteils
schon ein Verhandlungsgegenstand von
Alt-Bgm. DDr. van Staa mit Alt-LH Dr. Weingartner war. Es wurde besprochen, dass
dieser Anteil nicht unter 60 % sinken darf.
Es ist dann leider nicht in eine allgemeine
Vereinbarung eingeflossen.
Wenn man vom Jahr 1994 ausgeht, wird
das einer der ersten Punkte gewesen sein,
die Alt-Bgm. DDr. van Staa damals mit
Alt-LH Dr. Weingartner vereinbaren wollte.
Man hatte also von 60 % gesprochen und
heute sind wir bereits unter 40 %. Das
heißt, wir erhalten von diesen Mitteln, die
früher einmal 72 % ausgemacht haben,
heute weniger als 40 %.
Es ist ja nicht so, dass man nicht sieht, dass
andere Gemeinden vielleicht andere Aufgaben haben. Wir sehen auch, dass die Stadt
Innsbruck andere Möglichkeiten hat, wenn
es um Kommunalsteuer bzw. wirtschaftliches Handeln geht. Aber dass dieser Anteil
jetzt unter 40 % sinkt, ist wirklich eine dramatische Entwicklung.
Wenn diese für die Jahre 2015 und 2016 so
bleibt, dann sinken wir wahrscheinlich auf
fast 30 %.
Die letzte Spalte, die ich angeführt habe,
zeigt die Unterdeckung pro EinwohnerIn.
Sie bedeutet jenen Anteil, der aus diesen
bezogenen Mitteln von jedem Innsbrucker
und jeder Innsbruckerin für Aufgaben, Investitionen, Tätigkeiten und Projekte in den
anderen 278 Gemeinden Tirols letztlich bezahlt wird.
Das heißt auch, dass wir uns nicht schämen
müssen. Auch wenn das immer ein Thema
ist, bei Gesprächen mit den KollegInnen,
den anderen BürgermeisterInnen. Denn der
einzige Betrag, der im Landesbudget bezirksweise klar ersichtlich ist, ist jener der
Stadt Innsbruck. Es gibt ja jetzt die Änderung, dass die Zahlungen bezirksweise aufgelistet werden. Da ist natürlich einzig die
Zahlung an die Stadt Innsbruck zuordenbar,
weil wir der einzige Bezirk sind, der gleichzeitig Gemeinde ist.
Das heißt, die Zuordnung der Beträge zu
anderen Gemeinden wird auch weiterhin
nicht nachvollziehbar sein. Das ergibt, dass
sich alle Gemeinden gleich gut oder gleich
schlecht behandelt fühlen, weil man nicht
weiß, wer wieviel bekommt.
Es sind nun nochmals die drei wesentlichen
Entwicklungen grafisch dargestellt. Die grüne Linie, die sich im Großen und Ganzen
kaum verändert, zeigt die Einnahmen der
Stadt Innsbruck aus den Bedarfszuweisungen. Es gab nur im Jahr 2002 einen Sprung
nach oben.
Das ist angesichts der Vielzahl an Projekten, Infrastrukturmaßnahmen und Einrichtungen, die wir in der Stadt Innsbruck zu
finanzieren haben, wirklich - das muss ich
sagen - eine bedrückende Zahl.
Die hellblaue Linie stellt den Beitrag der
Stadt Innsbruck zum GAF dar. Da sind wir bei dem Punkt am rechten Rand eben bei
diesen € 22,5 Mio. Praktisch induziert die
Stadt Innsbruck diesen Teil der Mittel, die
das Land Tirol erhält.
Die rote Linie stellt die Summe des Beitrags
zum GAF und der Landesumlage dar. Da
sind wir nun bei insgesamt € 35 Mio.
Daran sieht man, dass wir wirklich einen
sehr geringen Anteil zurück erhalten. Ich
GR-Sitzung 22.05.2014