Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.63

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33.4

I-OEF 50/2014

Der Gemeinderat möge beschließen:

Tiroler Landestheater GmbH, Teilnahme des Betriebsrates bei Aufsichtsratssitzungen (GR Onay)

Die Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck
möge sich beim Bund dafür einsetzen, eine
Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes
(ArbVG) § 133 Theaterunternehmen (insbesondere ArbVG § 133 {6}) dahingehend zu
erwirken, dass die Betriebsratskörperschaft
volles Mitspracherecht im Aufsichtsrat hat
(Anwendung des ArbVG § 110).

GR Onay: Ich ersuche um
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
GRin Reisecker: Ich möchte hier noch einen Zusatzantrag einbringen:
Dass explizit Theaterunternehmen aus der
Bestimmung der Mitwirkung der BetriebsrätInnen im Aufsichtsrat ausgeschlossen
sind, ist befremdend. Wenn BetriebsrätInnen einerseits über die Entwicklungen im
Unternehmen informiert sind und andererseits auch mitgestalten können, trägt das
positiv zum Betriebsklima und zur Betriebsentwicklung bei.
Gerade für eine große Kultureinrichtung wie
das Tiroler Landestheater sind solche Entwicklungen wichtig. Angesichts der dortigen
Problematik in den letzten Monaten ist es
zielführend, nicht nur eine vorübergehende
Lösung im Sinne eines Rederechts für den
Betriebsrat zu schaffen, sondern eine
grundlegende Änderung der gesetzlichen
Bestimmung zu erwirken.
Mir ist klar, dass wir das nicht generell beschließen können, es geht dabei aber um
die Wurzel des Übels. Per Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 133 Absatz 6 wird
für die BetriebsrätInnen von Theaterunternehmen ein Mitspracherecht im Aufsichtsrat
ausgeschlossen. Das ist ein harter Gegensatz zu allen anderen Unternehmen.
Ich glaube, dass es uns als Stadt Innsbruck
wichtig sein sollte, in unseren Unternehmen
im Aufsichtsrat auch die BetriebsrätInnen
sitzen zu haben. Derzeit ist das rechtlich
nicht möglich. Ein paar Mal wurde versucht,
das zu ändern, es ist aber nie durchgesetzt
worden. Ich glaube, es ist an der Zeit, das
Anliegen neu zu starten, weil in den letzten
Monaten diese Problematik sehr akut geworden ist.
Ich stelle daher folgenden Zusatzantrag:

Reisecker, Eberl, Dr.in Pokorny-Reitter,
Buchacher, Grünbacher und Pechlaner, alle
eigenhändig
GR Onay: GRin Reisecker, ich muss Dir
jetzt widersprechen. In diesem Paragraphen
steht nicht, dass es explizit verboten ist. Es
heißt nur, dass die Theaterunternehmen
von dieser Verpflichtung ausgenommen
sind. In Wien gibt es Theaterbetriebe, die
selbstverständlich ihre BetriebsrätInnen
auch im Aufsichtsrat haben.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Berichtigung ist damit erfolgt. Ich darf aber beide
RednerInnen darauf aufmerksam machen,
dass diese Sache nicht der Gemeinderat
klären wird. Es gibt bereits eine Expertise,
die von der Betriebsgesellschaft des Tiroler
Landestheaters in Auftrag gegeben wurde.
Da gehen die Meinungen auseinander.
Darf ich jetzt aber bitte noch einmal nachhaken: Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) stellt also den Antrag, dass
ich mich beim Bund für dieses Anliegen
einsetzen soll? Darf ich fragen, wer denn in
der Bundesregierung sitzt? (Gelächter)
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI;
3 Stimmen):
Der von GR Onay und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
24.04.2014 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
GRin Reisecker: Wie gesagt, mir ist durchaus klar, dass wir die Sache nicht hier in der
Stadt Innsbruck ändern können. Mir geht es
aber darum, dass wir sehr viel von dem
ausführen, was auf Bundes- oder Landesebene beschlossen wird.
Vorhin haben wir gerade diskutiert, wie es
mit den Geldflüssen aussieht. Ich finde es
durchaus legitim, dass wir als Stadt dieses
Signal senden. Bund und Stadt arbeiten ja
auf vielen Gebieten zusammen. Wir erleben

GR-Sitzung 22.05.2014