Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf
- S.77
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(zu Punkt 21.)
Zl. KA-00396/2014
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG 2012
DES VEREINES „ALPENZOO INNSBRUCK-TIROL“
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung 2012 des Vereines „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“eingehend
behandelt und erstattet mit Datum vom 08.05.2014 dem Gemeinderat
folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 23.04.2014, Zl. KA-00396/2014,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung hat aufgrund ihrer Prüfkompetenz gemäß § 74
Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 eine
Einschau in Teilbereiche der Gebarung des Vereines „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ (im Folgenden auch kurz Alpenzoo genannt) vorgenommen.
Prüfgegenstand
Geprüft wurde stichprobenartig der gelegte Jahresabschluss 2012. In
manchen Bereichen sind zu Vergleichszwecken auch die Jahre zuvor
bzw. aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe auch fallweise das Geschäftsjahr 2013 mit einbezogen worden.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.
2 Rechtliche Grundlagen
Vereinszweck
Der „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ ist als Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 organisiert. Er hat den Zweck, den Alpenzoo zu betreiben
und dabei die Europäische Tierwelt wissenschaftlich zu erforschen. Die
Vereinstätigkeit erfolgt im Interesse der Öffentlichkeit und ist nicht auf
Gewinn gerichtet.
Statutenänderung
Die Vereinsstatuten sind zuletzt mit Beschluss der Generalversammlung vom 11.07.2005 geändert worden. In diesem Rahmen wurden im
Wesentlichen zwecks Erhaltung des Status der Gemeinnützigkeit die
zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel detaillierter
aufgelistet. Die Statutenänderung ist der Vereinsbehörde gemeldet und
von dieser nicht untersagt worden.
Mittelaufbringung
Die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel werden
durch ideelle sowie durch materielle Mittel aufgebracht.
Die materiellen Mittel beinhalten u.a. auch den Pachtbetrieb der Fischzucht. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung bemerkt,
dass der mit der Landeslandwirtschaftskammer abgeschlossene Pachtvertrag bezüglich der Fischzucht in Thaur mit Jahresende 2009 ausge-
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Zl. KA-00396/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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