Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf

- S.12

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Bgm. Willi: Ich freue mich sehr über die
vielen ZuhörerInnen. Sehr toll, dass Sie alle
anwesend sind. Im § 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) steht allerdings ein Satz und ich bitte Sie diesen zu
beherzigen. Die ZuhörerInnen haben sich
jeder Äußerung zu enthalten. Sie müssen
der Debatte quasi innerlich "mitleben".
Wortmeldungen oder Zwischenrufe aus
dem Publikum sind nicht erlaubt. Sollte dagegen verstoßen werden, müsste ich einschreiten.
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Zu den
Zwischenrufen kann ich sagen, dass wir
hier nicht im Nationalrat, sondern im Gemeinderat sind.
Die katastrophalen Kürzungen auf Bundesebene treffen natürlich die Kommunen und
folglich jede/n InnsbruckerIn. Die Volkshilfe
spricht sogar vom brutalsten Sozialabbau in
der Geschichte der Republik Österreichs.
Nur 600.000 bis 700.000 Menschen werden
angeblich vom Familienbonus profitieren.
Aber ca. 1,4 Mio. Menschen können daraus
keinen Vorteil ziehen. Besonders die Menschen, die ein hohes Bruttogehalt haben,
können dies ausschöpfen. Alleinerziehende
zum Beispiel werden dabei keinen Gewinn
erzielen.
Die Armutskonferenz hat hierbei nochmal
betitelt, dass die Menschen, die alleinerziehend sind, die Langzeitarbeitssuchenden,
Familien mit mehr als drei Kindern und
Menschen mit Migrationshintergrund besonders von Armut gefährdet sind. Und genau diese Menschen sind von diesen Kürzungen betroffen.
Im sozialen Bereich ergeben sich aus diesen Einsparungen negative Auswirkungen,
die über Generationen hinweg weitervererbt
werden. Wir sprechen also von Kürzungen,
die ihre Wirkung über mehrere Jahrzehnte
entfalten. Es stimmt nicht, dass für den Familienbonus € 1,5 Mrd. neu dazugekommen
sind. Der Familienbonus ist gegenfinanziert,
indem man die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gestrichen hat oder indem
der Kinderfreibetrag weggefallen ist. Also ist
dabei nicht neues Geld hereingeflossen.
Auch die Kürzungen für ArbeitnehmerInnen
sind relevant sowie der 12-Stunden-Tag.
Das erste Mal in meinem Leben, war ich mit
Vize-Bundeskanzler Strache einer Meinung,
als er in einem Interview 2013 gesagt hat,
GR-Sitzung 14.06.2018

dass es asozial wäre einen 12-Stunden-Tag
einzuführen und jetzt führt ihn die Regierung trotzdem ein.
Weiterhin werden die ArbeitnehmerInnenrechte gekürzt und die ArbeitgeberInnenrechte gestärkt, indem zum Beispiel das
Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafen
wegfällt. Das bedeutet, wenn ein/e ArbeitgeberIn gegen Arbeitsrechtsauflagen verstößt, muss er/sie die anfallende Strafe
nicht mehr pro MitarbeiterIn zahlen. Stattdessen wird nur noch ein Pauschalstrafbetrag entrichtet.
Aufgrund von Arbeitszeitverletzungen musste im Jahr 2016 die Henry am Zug GmbH
eine Strafe von € 1,2 Mio. zahlen. Bei diesem Vergehen mussten die MitarbeiterInnen bis zu 17 Stunden pro Tag arbeiten.
Nach dem jetzigen Gesetz müssen sie nur
noch € 200,-- bezahlen.
Da ist es ganz klar, in welche Richtung die
Tendenz der Bundesregierung geht. Ich
kann mich nur der Meinung anschließen,
dass der Sozialabbau zwar auf Bundesebene beschlossen, jedoch auf kommunaler
Ebene ausgetragen wird.
GR Plach: Auf soziale Fragen muss man
soziale Antworten geben und ich glaube, die
Stadt Innsbruck, um wieder zurück in die
Kommune zu kommen und den Bogen zu
spannen, hat in der vergangenen Zeit einige
Akzente gesetzt. Uns ist im Bereich der
Wohnungslosigkeit die Errichtung der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) –
"Wohnungslosenhilfe: Herberge Hunoldstraße" gelungen. Wir haben die Versorgungstelle Medcar(e), in der man unversicherten Personen medizinische Leistungen
anbietet, geschaffen.
Wir haben es bei zahlreichen Sozialvereinen endgültig erreicht, dass es Dreijahresverträge gibt, um eine Planungssicherheit
zu gewährleisten. Ich bin mir in diesem
Gemeinderat sicher, dass wir uns weiterhin
unserer sozialen Verantwortung, und dafür
werden wir ganz besonders stehen, bewusst sind. Aber all diese Belastungen, die
uns vom Bund auferlegt werden, können wir
nicht alleine abfedern. Hier werden harte
Entscheidungen auf uns zukommen und es
wird auch das Land Tirol in der Pflicht sein
mit der Stadt Innsbruck mitzuziehen.