Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf

- S.37

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dass die Gebäude nicht einfach waren,
sondern sich als sehr komplexe Anlagen
darstellten. Die Vorgabe für den Realisierungszeitraum seitens des Gemeinderates,
sowohl im Jahr 2015 als auch 2017, lautete
immer, die Anlage sollte ohne Unterbrechung des Betriebes neu errichtet werden.
Deshalb gab es auch lange Zeit die Diskussion, ob man die Pendelbahn im Jahr 2017,
während der Bauphase betreiben kann. Eigentlich wäre der Betrieb im Jahr 2016 eingestellt worden, weil die Kabinen zu Anfang
der ganzen Prozedur nicht erneuert wurden.
Das heißt, dass es auch hierfür einen klaren
Auftrag gab, wo niemand Druck machen
musste oder ihre/seine besonderen Wünsche äußern, denn dies geht auf eine Beschlussfassung des Gemeinderates zurück.
Es war eine Bauzeit von insgesamt acht
Monaten geplant. In dieser Zeit waren drei
Wochen Reserve inkludiert, zwar nicht für
jedes einzelne Gewerk, sondern eine
Grundlage, wenn man diese in Anspruch
nimmt, dass Bauzeitpläne in der knappen
Zeit komplett umgestellt werden müssen.
Das haben die örtliche Bauaufsicht und die
PlanerInnen mit den liefernden Firmen
schlussendlich auch gemacht.
In den vorgesehenen Ausschreibungen waren Forcierungsmaßnahmen bereits enthalten und zwar in dem Umfang, der notwendig
wäre, um mit diesen kalkulierten drei Wochen, wenn es einen Zeitverlust gegeben
hätte, klarzukommen. Letztendlich haben
die drei Wochen Reserve nicht ausgereicht.
Bis zum 22.12.2018, bis zur Eröffnung,
wurde an den Anlagen gebaut. Insgesamt
haben an Bauzeit je nach Station und Bauwerk knapp zwei Monate in unterschiedlicher Weise gefehlt.
Wie konnte es zu den Mehrkosten kommen? Welche Gründe sind schlagend geworden? Die Baukonjunktur - ich muss darauf bestehen - ist so ein Punkt. Ich bin kein
privater Bauherr, sondern schreibe aus. In
dem Moment muss ich die Angebote annehmen, ob mir diese passen oder nicht.
Zuerst muss man bekanntgeben, nach welchen Kriterien vergeben wird, und anschließend ist man verpflichtet, den Zuschlag zu
erteilen. Es gibt eine sehr eingeschränkte
Möglichkeit, eine Ausschreibung aufzuheben. Wir haben davon, wo immer wir konnten, Gebrauch gemacht. Geplant war die
Ausschreibung von zehn Losen. Wir haben
GR-Sitzung 14.06.2018

letztendlich 33 Ausschreibungen vorgenommen, um dem Problem der florierenden
Baukonjunktur Herr zu werden.
Die Bauzeit war knapp. Vor allem dadurch,
dass der Baugrund trotz sorgfältiger Bodenproben nicht den Erwartungen entsprochen
hat. Es musste wesentlich mehr Boden
ausgetauscht werden. Zudem gab es die
bereits bekannten Müllfunde und noch vielerlei andere Dinge im Untergrund, die dort
nicht zu erwarten waren. Baugrundrisiko ist
leider Bauherrenrisiko.
Sonstige Gründe habe ich Ihnen in dem vorliegenden Bericht gemeinsam mit
Dr. Scheiber ausgeführt. Ein echtes Problem war der Bauweg. Dieser war vor Beginn
der Bautätigkeit in einem vernünftigen Zustand. Er ist in Anbetracht des lange dauernden Winters und der Zeitnot auch schon
in der Tauphase zu befahren gewesen. Es
musste eine laufende Instandhaltung erfolgen, die deutliche Mehrkosten verursacht
hat.
Wir hatten auf den Baustellen auch einige
Sabotageakte, die zum Teil lebensgefährlich waren, die immer wieder zu Unterbrechungen geführt haben, da Reparaturen,
Ersatzmaßnahmen und -beschaffungen
notwendig waren. Dies hat uns in der Bauabwicklung deutlich nach hinten geworfen.
Ein weiterer Grund für die Verteuerung war
die Auseinandersetzung mit der Sektion
Tourismus des Österreichischen Alpenvereins, die auch hier im Gemeinderat besprochen worden ist. Diese Kosten waren in
keinen Budgetansätzen enthalten.
Potenziell kostensteigernd wirkt natürlich
auch - das ist unbestritten - die nötige öffentliche Transparenz. Sie führt aber auch
dazu, dass BieterInnen in einem "QuasiMonopolmarkt" dazu übergeben, ihre Angebote deutlich an die bekannten Budgets
heranzuführen. Das mag man bedauern, allerdings ist das aus der Sicht der anbietenden Unternehmen eine verständliche Vorgangsweise. Jene BieterInnen, die wussten,
dass sie alleine anbieten, haben dies mit
Sicherheit nicht unter den bekannten
Budgetansätzen getan.
Die Geltendmachung von Mehrleistungen
und -kosten erfolgt auf einer Baustelle in der
Weise, dass die beauftragten Firmen in einem Baubuch anmelden, wenn ein Mehr-