Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf
- S.66
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dabei ist - steht in einem anderen Verhältnis. Nur dass das einmal klar ist, das muss
man unterscheiden.
Festhalten am Eröffnungstermin erschien
uns sinnvoll, war aber immer verbunden mit
dem Kostenrahmen.
Es wurde zuerst immer nur über die von
den Fraktionen Entsandten im Aufsichtsrat
gesprochen, denen man keine Last aufbürden könnte. Für wen war eigentlich Thomas
Weber im Aufsichtsrat? Ist er von einer
Fraktion entsandt worden?
Nie hat ein Gremium entschieden, der Eröffnungstermin muss um jeden Preis gehalten werden! Das ist nie in einem Beschluss
gestanden, sondern es war sozusagen das
Bestechende an diesem Projekt, dass es
relativ schnell machbar war. Man sagte,
man kann mit nur einer Bahn noch zeitgerecht die Bewilligung durch die Seilbahnbehörde bekommen - ohne den Bahnbetrieb
unterbrechen zu müssen.
(Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Er ist
von uns entsandt.)
Ist jemand von der Maiacher Planungs- und
Bauleitungs OG hier? Ich bin keine Bauexpertin, aber ist es eigentlich üblich, dass
Firmen im Laufe des Jahres 2017 Nachforderungen dem Grunde nach anmelden und
dann erst im Mai 2018 dem Betrag nach?
Damit treten sie ja eigentlich in einer Art
Kredit für den/die AuftraggeberIn in Vorlage?
Ich bin es gewohnt, wenn eine Firma eine
Nachforderung hat, dass sie relativ schnell
auch einen Betrag nennt, weil sie ja mit
Verhandlungen und möglicherweise Einsprüchen rechnen muss. Hier heißt es aber
immer nur dem Grunde nach und jetzt irgendwann im Mai 2018 sind die Beträge
gekommen. Ich wollte da einfach wissen, ob
das in der Branche so üblich ist?
Ich möchte jetzt noch keine politische Rede
halten, aber eines war, glaube ich, in der
gesamten Debatte ein großes Missverständnis. Dieser Zeitplan 2017 war immer in
den Unterlagen, weil es geheißen hat - und
darauf haben wir uns verlassen -, dass die
Seilbahnbehörde darauf verzichtet, uns vorzuschreiben, die Gondeln der Pendelbahn
im Jahr 2017 zu sanieren, wenn wir den
Nachweis erbringen, dass wir im Jahr 2017
mit dem Bau der neuen Bahn bereits begonnen haben. Ich habe den Bescheid einmal per Email angefordert, aber nie bekommen!
Ich stehe nicht an, meine Verantwortung für
Beschlüsse mitzutragen. Ich kann nur die
Beweggründe erzählen. Mir ist es nicht darum gegangen, dass die Bahn nicht auch
einmal stehen darf. GR Mag. Fritz hat es
bereits erwähnt, ich habe Ende des Jahres 2016, als sich die ersten Mehrkosten
ankündigten - die dann im Februar 2017
aufgeschlagen wurden - an die PartnerInnen das besagte Email geschrieben. Das
GR-Sitzung 14.06.2018
Als das im Jahr 2016 angestanden ist und
im Februar 2017 beschlossen wurde, habe
ich mir erlaubt, per Email schon darauf hinzuweisen, ob es nicht sinnvoll wäre, Zeitdruck herauszunehmen. Das war im Februar 2017, nicht kurz vor Fertigstellung.
Ich kann jetzt nicht beurteilen, was das
heißt. Ich maße mir nicht an zu wissen, was
das zu diesem Zeitpunkt geheißen hätte.
Ich denke aber, es wäre durchaus möglich
gewesen, in Verhandlungen mit den Unternehmen zu treten. Ich kann das aber nicht
beurteilen.
Ich will damit darauf hinweisen - in Wahrnehmung meiner Verantwortung, aber auch
in Wahrnehmung dessen, was ich gemacht
habe -, dass das nicht kommentarlos hingenommen wurde!
Vor allen Dingen würde mich die Aussage
von Ing. Schretter interessieren. Wie üblich
es ist, dass zwischen der Anmeldung dem
Grunde nach und der faktischen so viele
Monate vergehen können? Wenn ich eine
Unternehmerin wäre, ich würde keinen Kredit gewähren. Zahlen wir vielleicht auch
noch Verzugszinsen? Ich hoffe nicht.
GRin Mag.a Seidl: Welche Ausschreibungen
aller Gewerke, die wir in Auftrag gegeben
haben, wurden europaweit durchgeführt?
Oder gab es gar keine europaweite Ausschreibung, weil die Auftragshöhe keine
vorsieht? Man könnte das ja trotzdem tun.
Das ist ja kein Verbot.
Gibt es Gründe, weshalb man sich gegen
ein Generalunternehmen entschieden hat?
Das hätte man auch europaweit ausschreiben müssen. Mir ist bewusst, dass das ein
Zeitfaktor war. Die Frage ist allerdings auch,
ob dem Gemeinderat zu diesem Zeitpunkt
nicht bewusst war, dass der Faktor Zeit, den