Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf

- S.72

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sen. Wir haben jetzt eine Rechnung über
€ 358.000,-- bekommen. Ich kann solche
Dinge nie ausschließen! Wir akzeptieren es
selbstverständlich nicht. Das wird auch ein
Streitpunkt werden.
Ich will damit sagen, es kann immer noch
etwas passieren, denn wir haben die
Schlussrechnungen einfach noch nicht. Nur
mit der geprüften Schlussrechnung, die von
der örtlichen Bauaufsicht, vom Architekten,
vom externen Controller und in einem zunehmenden Ausmaß auch von der rechtlichen Vertretung freigegeben ist, kann ich
Ihnen die endgültige Zahl sagen.
Die geplante Kapitalerhöhung ist kein Geld,
das uns jetzt zur Verfügung steht, um diese
laufenden Dinge abzuwickeln. Es ist ein Betrag, der die Kapitalausstattung des Unternehmens stärkt. Deshalb dienen diese jetzt
geplanten € 11 Mio. den Mehrleistungen oder den befürchteten, den prognostizierten, den noch ungeprüften Mehrleistungen!
Zum Thema, was wäre gewesen, wenn die
Pendelbahn im Jahr 2016 ...
StRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte nur kurz
nachfragen. Es hat immer geheißen, wenn
wir im Jahr 2017 in die Projektumsetzung
für die neue Bahn gehen, dann darf die alte
Bahn noch fahren. Sie hätte ja eigentlich im
Jahr 2017 nicht ohne Sanierungsmaßnahmen und ohne neue Kabinen in Betrieb sein
dürfen. Wir hätten da ja vielleicht einen verlorenen Zuschuss in die alte Bahn leisten
müssen, während sich gleichzeitig die neue
Bahn im Bau befindet. Das wäre ja widersinnig gewesen. Habe ich das richtig verstanden?
Mag. Dr. Scheiber: Ja, das ist soweit richtig. Wir haben im Zusammenhang mit der
Diskussion mit dem vorhergehenden Eigentümer ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es
sollte nachweisen, welche Investitionen der
frühere Betreiber in die Anlage getätigt hat,
um damit herauszufinden, ob er seiner Investitions- und Erhaltungspflicht nachgekommen ist.
Der zweite Teil des Gutachtens enthielt, mit
welchen Kosten in den nächsten Jahren zu
rechnen ist, sollte die Anlage übernommen
werden. Das war das Gutachten von
DI Schupfer. Er hat uns darauf aufmerksam
gemacht, dass bei einem weiteren Betreiben der Anlage es unabdingbar ist, im
GR-Sitzung 14.06.2018

Jahr 2016 den Fuhrpark komplett zu erneuern. Die prognostizierten Kosten dafür waren € 2 Mio.
In den Folgejahren wären Adaptierungen
der Steuerung und des Gebäudes notwendig geworden. Wir hatten große Probleme
mit der Statik der Bergstation, die begonnen
hatte, zu wandern. Der Hintergrund dafür
war, dass das ehemalige Berghotel - mit
sehr großer Kubatur - abgebaut wurde. Man
hatte verabsäumt, entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit das Wasser dahinter nicht drückt - etwas laienhaft erläutert.
Aufgrund dieses Gutachtens hat man dann
die Entscheidungen getroffen. Mit der Seilbahnbehörde haben wir gesprochen. Unser
Argument war, 2016 heißt ja Wintersaison 2016/2017, dann müsste man spätestens sanieren. Die Seilbahnbehörde hat die
Ansicht vertreten, wenn es einen Beschluss
des Gemeinderates gibt und diese Bahn definitiv abgebaut wird - das heißt, wenn die
Bahn nicht weiter in Verwendung ist -, darf
mit dem Setzen einiger kleiner Maßnahmen
auch in der Sommersaison 2017 mit der
Pendelbahn noch gefahren werden.
FD MMag. Tschurtschenthaler: Ich darf
die Frage von Klubobmann GR Mag. Anzengruber, Bsc zum Thema Kapitaltransferzahlungen beantworten.
Zur Aufstockung des Stammkapitals hat
Mag. Dr. Scheiber schon kurz ausgeführt,
dass nach der Aufstockung dieses Kapital
nicht zur Verfügung steht, um damit die erhöhten Baukosten abzudecken. Es handelt
sich hier um eine allgemeine Erhöhung des
Stammkapitals und damit letztendlich um
eine Erhöhung des Handlungsspielraums
der Gesellschaft. Das, um eben auch Nachschüsse in den nächsten Jahren nach Möglichkeit vermeiden zu können.
Ich komme zur Frage nach der Kapitalrücklage, mit der die Mehr- bzw. auch die Abschlusskosten zu finanzieren sind. Das beinhaltet also auch jenen Betrag, der durch
die Gewerke noch verursacht wird - z. B. die
Erweiterung des Parkplatzes. Hier ist geplant, eine Kapitalrücklage zu bilden.
Grundsätzlich obliegt es der Gesellschafterin, wann sie diese Rücklage zuführt. Dies
ist in den letzten Jahren bis Jahrzehnten
immer nach der Erforderlichkeit der Mittel
geschehen.