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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.281

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Rückwidmungen

Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022

Im Bereich Moserfeldweg im Süden von Arzl wurde vor über 5 Jahren eine Sonderfläche Pferdestall (SPfst) gem. § 43 Abs. 1 Lit. a TROG gewidmet, die am 05.02.2015 rechtskräftig wurde.
Gem. TROG § 43 Abs. 6 tritt die Widmung außer Kraft, wenn keine Baubewilligung für ein dem
festgelegten Verwendungszweck entsprechendes Bauvorhaben innerhalb von fünf Jahren nach
dem Inkrafttreten der Widmung erteilt wurde. Es wurde kein Ansuchen für das Projekt eingegeben und die vor dem Inkrafttreten der Widmung als Sonderfläche bestandene Widmung – Freiland – wird wieder dargestellt.

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