Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
- S.282
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Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022
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Umwelterheblichkeit
Prüfung der Umwelterheblichkeit
Grundsätzlich handelt es sich beim vorliegenden gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan der
Landeshauptstadt Innsbruck um keinen inhaltlich neuen Flächenwidmungsplan. Die gesamtstädtische Überarbeitung des Flächenwidmungsplans der Landeshauptstadt Innsbruck ist zwei Jahre
nach Rechtskraft des ÖROKO 2.0 erforderlich, um etwaige Widersprüche zum ÖROKO 2.0 und /
oder zu den Zielen der örtlichen Raumordnung zu bereinigen sowie die rechtskräftigen Flächenwidmungspläne an die aktuelle gesetzliche Grundlage anzupassen. Es werden im vorliegenden
gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Innsbruck keine neuen baulichen Entwicklungsbereiche festgelegt. Der Flächenwidmungsplan orientiert sich an den tatsächlichen Gegebenheiten und Nutzungen (Status-Quo). Somit hat der Flächenwidmungsplan in erster Linie keinen Ziel-, sondern Bestandscharakter. Einzelne anlassbezogene und inhaltliche
Widmungsänderungen für konkrete Projektentwicklungen erfolgen konsequenterweise nicht im
Zuge dieses gesamtstädtischen Überarbeitungsprozesses, sondern erfolgen (weiterhin) mit Einzeländerungen der Flächenwidmung.
Durch diesen Prozess werden alle rechtskräftigen Flächenwidmungspläne neu gefasst, digitalisiert und nach Abschluss des ordentlichen Flächenwidmungsplan-Verfahrens (d.h. inkl. Auflageund Stellungnahme-Verfahren sowie Neuerlassung) besteht die entsprechende Rechts- und Datenbasis für die Umsetzung des elektronischen Flächenwidmungsplans.
Die Neuerlassung des gesamtstädtischen Flächenwidmungsplans ist gesetzliche Pflicht und daher unerlässlich, es besteht keine Alternative dazu.
Gem. § 116 Abs. 3 TROG 2016 ist für die Neuerlassung oder Änderung des Flächenwidmungsplans auf der Grundlage des Örtlichen Raumordnungskonzepts der Landeshauptstadt Innsbruck
verpflichtend eine Umweltprüfung durchzuführen.
Die (strategische) Umweltprüfung dient der Vermeidung von erheblichen negativen Umweltauswirkungen infolge überdimensionierter Inanspruchnahme von Freiflächen, durch Konflikte benachbarter Nutzungen, durch starke verkehrliche Belastungen oder Emissionszunahme oder
aufgrund Nichtbeachtung der Sensibilitäten des Landschafts- und Naturhaushaltes. Ziel der
Umweltprüfung ist es, insbesondere hinsichtlich Siedlungserweiterungen, durch welche noch
unverbaute Flächen in Anspruch genommen werden, die strategischen Ziele des Planes sowie
standortkonkrete Details, Größenordnung und Flächeninanspruchnahme aus Umweltsicht zu
beurteilen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass zuletzt zur Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Stadt Innsbruck, dem ÖROKO 2.0, eine umfassende und
aktuelle Strategische Umweltprüfung inkl. Bestandsaufnahme und -analyse sowie einer naturkundefachlichen Begleitplanung mit Naturwerteplan durchgeführt wurde. Auch bei Einzeländerungen der Flächenwidmung sind schon bisher ökologische und umweltrelevante Aspekte und
Planungen intensiv eingeflossen.
Stadt Innsbruck
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