Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
- S.298
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des ÖROKO 2.0 weitere Baulandreserven mobilisiert werden. Hier wurden
mit dem ÖROKO weitere rund 200 Wohneinheiten in 10 Jahren geschätzt sowie langfristig zusätzlich rund 800 geförderte Wohneinheiten nach Auflassung der Landwirtschaft in zeitlich rückgestellten Entwicklungsgebieten.
In Summe enthielten die im 1. Entwurf des ÖROKO 2.0 enthaltenen Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau ein Gesamtpotential von rund
650 geförderten Wohnungen in den 10 Jahren Geltungsdauer.
Frage 8:
Gibt es konkrete Berechnungen, wie viele leistbare geförderte Wohnungen aufgrund der Widmung von freien Flächen als "Vorbehaltsflächen für den geförderten
Wohnbau" errichtet werden könnten, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen
diese Berechnungen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7.
Frage 9:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7.
Frage 10:
Über wie viele Hektar freie Flächen insgesamt verfügt die Stadt Innsbruck mit
Stichtag 19.05.2022, welche für die Errichtung von leistbaren geförderten Wohnbau in Frage kommen?
Antwort:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Stadt Innsbruck (sowie die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG {IIG}) aktuell über keine nennenswerten
Baulandreserven für Wohnen verfügen. Dazu gibt u. a. auch die entsprechenden Erhebungen der städtischen Arbeitsgruppe Wohnen.
Wären solche Baulandreserveflächen vorhanden, dann sind diese auch von
Gesetzes wegen (TROG) vornehmlich bei Festlegungen von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau im ÖROKO 2.0 heranzuziehen. Dies
wurde also im Zuge der Fortschreibung des ÖROKO 2.0 entsprechend geprüft.
Von den unter Punkt 7 genannten Baulandreserveflächen, die zum Zeitpunkt
des 1. Entwurfes des ÖROKO 2.0 als Vorbehaltsflächen für den geförderten
Wohnbau vorgesehen waren, waren lediglich zwei Flächen in städtischem
Besitz bzw. Besitz der IIG. Es handelt sich einerseits um die Flächen des inzwischen errichteten Projektes Betreutes Wohnen Lohbach und um den
Parkplatz Igls. Auch diese Fläche wurden bereits einer Projektentwicklung
für gefördertes Wohnen zugeführt.
Eine weitere Fläche der Stadt Innsbruck wurde im 1. Entwurf des ÖROKO 2.0
als mittelfristig umzusetzende Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau und zur Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung ausgewiesen.
Dabei handelt es sich aber um gar keine Baulandreservefläche, da die Fläche aktuell als Sonderfläche Friedhofserweiterung gewidmet ist. Konkret
handelt es sich um die Fläche östlich neben dem Friedhof Arzl, die erst mit
dem ÖROKO 2.0 für eine Umnutzung bzw. projektspezifische Umwidmung in
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