Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.227
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2021 haben GRin Mag.a Lutz und MitunterzeichnerInnen beiliegenden Prüfantrag eingebracht:
"Die zuständigen Fachdienststellen werden beauftragt zu prüfen, ob in den Innsbrucker Industrie- und Gewerbegebieten das Parken ohne entsprechende Berechtigung Montag bis Freitag von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr verboten werden kann. Das Parken in diesen Industrie- und
Gewerbegebieten soll in der Nacht nur mit einer kostenfreien Sonderparkkarte möglich sein.
Es soll geprüft werden ob die Ausgabe der Sonderparkkarte alternativ zum Stadtmagistrat
auch über die Wirtschaftskammer (WKO) Tirol erfolgen kann.
Die Sonderparkkarte soll allen MitarbeiterInnen (vor allem denjenigen in den Schichtbetrieben)
sowie den ansässigen UnternehmerInnen kostenlos zur Verfügung stehen. Die Überwachung
soll über die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt Innsbruck [erfolgen]."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.11.2021 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 25.01.2022 informieren die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht sowie Verkehrs- und Umweltmanagement, dass vorab noch offene Fragen zu klären sind, um zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen:
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Welche Bereiche des Stadtgebietes von Innsbruck sind Gewerbe- und Industriegebiete?
Wie viele Betriebe gibt es in den Gewerbe- und Industriegebieten?
Wie hoch ist die Zahl der MitarbeiterInnen in diesen Betrieben, die mit dem Auto zur Arbeit fahren (müssen)?
Wie viele ArbeitnehmerInnen sind von einer Schichtbetriebsregelung betroffen?
Wie viele Stellplätze stehen auf Privatgrund der jeweiligen Betriebe zur Verfügung bzw.
wie viele von Schichtarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen müssen ihr Fahrzeug auf öffentlichem Gut abstellen?
Wie viele und welche Lokale haben in den Gewerbe- und Industriegebieten in den Nachtstunden geöffnet und ist bekannt, wo deren BesucherInnen parken?
Für das größte Gewerbe- und Industriegebiet in der Stadt Innsbruck, die Rossau, würde sich
eine Zonenregelung anbieten. Lediglich beim Einfahren in die Zone wäre eine Beschilderung
notwendig. Damit lässt sich eine Schilderflut in den Straßen vermeiden, da die Verkehrsbeschränkungen nicht für jeden Straßenabschnitt einzeln kundgemacht werden müssten.
Ein nächtliches Parkverbot ist grundsätzlich erlaubt, sofern die gesetzlichen Vorgaben gemäß
§ 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind und das vorgeschriebene Ermittlungs- und Anhörungsverfahren positiv ausfällt.
Durch eine dem Antrag entsprechende Regelung würden sich jedenfalls folgende Konsequenzen ergeben:
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keine Stellplätze mehr für DauerparkerInnen und NachtgastrobesucherInnen
keine Einnahmen für die Stadtgemeinde Innsbruck
Erfordernis der Überwachung in den Nachtstunden
Schwierigkeit, Kriterien für den Erhalt der Sonderparkscheibe (Nachweis des Schichtbetriebes, Nachweis über aufrechtes Arbeitsverhältnis etc.) vollumfänglich festzulegen
Verhinderung der Weitergabe bzw. missbräuchliche Verwendung der Sonderparkscheibe
praktisch nicht mach- bzw. kontrollierbar
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