Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.228

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Ein Parkverbot, das nicht der Vermeidung einer Verkehrsbehinderung, sondern lediglich der Erleichterung der geschäftlichen Tätigkeit einzelner Personen oder Unternehmungen oder ihrer
Bequemlichkeit dient, ist im Gesetz nicht gedeckt. Eine derartige Verordnung würde dem
Gleichheitsgebot widersprechen. Das individuelle "Ärgernis" von DauerparkerInnen oder negative Auswirkungen auf KundInnenströme bilden nicht von vornherein die Grundlage einer verkehrstechnischen Notwendigkeit, um die Erlassung eines Parkverbotes per Verordnung rechtfertigen zu können.
Die Ausgabe einer allfälligen Sonderparkscheibe durch die WKO schließen die städtischen
Fachämter aus. Die Verkehrsregelungen werden behördlich verfügt und kontrolliert, daher kann
die Frage, wer eine Sonderparkscheibe erhält oder nicht, auch nur durch die Behörde erfolgen.
Um Dauerparken zu verhindern, schlagen die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht
sowie Verkehrs- und Umweltmanagement, eine gebührenfreie Kurzparkzone von z. B.
07:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit einer Höchstparkdauer von 180 Minuten vor. Bei einer derartigen
gebührenfreien Kurzparkzone untertags kann in den Nachtstunden ohne zeitliche Begrenzung
geparkt werden. Ein Dauerparken ist dennoch nicht möglich und die Überwachung müsste nur
tagsüber stattfinden. Eine solche Regelung entspräche jedenfalls dem Gleichheitsgrundsatz.
Da derzeit der Prozess "Standortoffensive Rossau" läuft, fügt die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, der Stellungnahme noch hinzu, dass das Thema Verkehr/Mobilität und somit auch indirekt das Thema Parken in der Ausschreibung aufgegriffen wurde. Den
BieterInnen wurden Unterlagen zur Verfügung gestellt, in denen deutlich auf die verkehrliche
Problematik hingewiesen wurde. Das Thema des ruhenden Verkehrs bzw. die Verkehrsproblematik bilden sich deutlich in den Angeboten ab und werden integrativ im Gesamtprozess
Rossau mit behandelt.

Beschluss des Gemeinderates vom 22.06.2022:
Der Beschlussvorschlag wird angenommen.
Andrea Raggl, eigenhändig

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