Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.296
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 41.7)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 08.06.2022
Geförderter Wohnbau, Vorbehaltsflächen und Mobilisierung von Baulandreserven;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/53/2022;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 19.05.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 19.05.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Bereits im September 2018 fand eine Sondersitzung des Innsbrucker Gemeinderates zum
Verhandlungsgegenstand "Umsetzung des Beschlusses des Gemeinderates vom 24.05.2017
(Maglbk/19537/SP-OE-Ö25/1) im Hinblick auf die dort aufgelisteten Vorbehaltsflächen zur
Mobilisierung von Baulandreserven" statt.
Somit muss man davon ausgehen, dass sich der ressortverantwortliche Bürgermeister der
Tiroler Landeshauptstadt, welcher die Ausweisung von Vorbehaltsflächen seit Beginn seiner
Amtszeit einfordert, über konkrete Studien etc. verfügt, die konkret darstellen, welchen Lenkungseffekt eben diese Ausweisung von Vorbehaltsflächen in Innsbruck für die nächsten
Jahre hat, um leistbaren Wohnraum zu schaffen.
Selbstverständlich muss man auch davon ausgehen, dass der ressortverantwortliche Bürgermeister der Tiroler Landeshauptstadt bereits in Kenntnis ist, welche Flächen für eine Widmung als "Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau"" in Frage kommen. (mit Verweis
auf den Antrag der SPÖ Innsbruck vom 20.04.2022 (Potentialanalyse und Prüfung der Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau).
So stellt sich auch die Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Stadt Innsbruck erheben
will, welche "Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau" in Frage kommen, zumal es
sich bei den vermeintlichen Vorbehaltsflächen um Privateigentum handelt.
Frage 1:
Welche freien Flächen kamen für eine Widmung als "Vorbehaltsflächen für den
geförderten Wohnbau" zum Zeitpunkt der Einberufung der Sondersitzung des Gemeinderates am 17.09.2018 in Frage, und aufgrund welcher Rechtsgrundlage
wurden diese Flächen von wem erhoben?