Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.382
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(zu Punkt 43.11)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Bürgermeister Georg Willi
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
im Hause
· 2 2. Juni 2022
&PtR-AT l-119/1,0ZZ..
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck - 20064022
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Tiroler Landesregierung bzw. dem Land Tirol Gespräche zu führen, um eine gerechte Lösung zu finden, damit Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr Innsbruck mit Beamtenstatus ebenso mit Vollendung des 57. Lebensjahres in den
wohlverdienten Ruhestand gehen können, ebenso wie Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr
Innsbruck ohne Beamtenstatus aufgrund der Nachtschwerarbeitgesetzes.
Begründung:
Die Berufsfeuerwehr der Stadt Innsbruck leistet unstrittig TAG und NACHT sehr viel Arbeit
für die lnnsbrucker Bevölkerung. So rückte die Berufsfeuerwehr alleine im Jahr 2021, teilweise mit den Freiwilligen Feuerwehren zu 3.747 Einsätzen aus. Bei ca.3/4 der Einsätze ging es
darum, Menschen in Not zu helfen. Neben 1.251 Brandeinsätzen waren auch 1580 Einsätze
zu verzeichnen. 475 Mal mussten Menschen aus einer Notlage befreit oder gerettet werden.
70 Menschen mussten nach einem Ein- oder Absturz geborgen werden. 24 Einsätze gingen
auf das Konto von Insekten, beispielsweise durch Bergung von Wespennestern, 16 Mal erfolgte eine Ausrückung in Zusammenhang mit Lawinen usw.
Die Arbeit aller Feuerwehrleute ist vielseitig, aber auch hart, sei es körperlich oder oftmals
auch psychisch. Nicht umsonst fallen daher fast alle Feuerwehrleute unter das Nachtsct.,werarbeitsgesetz, welches es ihnen ermöglicht ab einem Alter von 57 Jahren ein sogenanntes Sonderruhegeld in Anspruch zu nehmen. Leider fallen unter dieses Nachtschwerarbeitgesetz aufgrund eines Landesgesetzes nur Feuerwehrleute ohne Beamtenstatus. Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr mit Beamtenstatus, welche die gleiche Arbeit leisten, wie
ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Beamtenstatus, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Das ist den betroffenen beamteten Feuerwehrleuten gegenüber nicht nur ungerecht, es ist
auch unmenschlich.
Daher soll der lnnsbrucker Bürgermeister und als Personalreferent der Stadt Innsbruck mit
der Tiroler Landesregierung bzw. dem Land Tirol Gespräche zu führen, um ,eine gerechte
Lösung zu finden, damit Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr Innsbruck mit Beamtenstatus
ebenso mit Vollendung des 57. Lebensjahres in den wohlverdienten Ruhestand gehen können, wie Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr Innsbruck ohne Beamtenstatus aufgrund des
Nachtschwerarbeitsgesetzes.
Gerald Depaoli, Gemeinderat