Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.383
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
NEOS Innsbruck, 22 . 06. 2022 DKN
22. Juni 2022
Gpt R.~Ar / A"2ot 1o z"1.
(zu Punkt 43.12)
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INNSBRUCK
Geschäftss!elle fürGemeinderat undSiadtsenat
Evaluation des Spracherwerbs von Kindern
mit nichtdeutscher Muttersprache in lnnsbrucks Kindergärten
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß§ 20 Abs. 1
der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden Antrag.
Sachverhalt: Im Zuge der Schuleinschreibung lässt sich bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache feststellen, dass ein hoher Prozentsatz (trotz zum Teil
mehrjährigen Kindergartenbesuchs) die deutschen Sprachkenntnisse im Kindergarten nicht soweit erwerben konnte, dass sie als ordentliche Schüler _innen einschulen können . Ihre sprachlichen Kompetenzen sind dazu nicht ausreichend, sie
entsprechen nur dem Niveau, das die Teilnahme an einer Deutschförderklasse vorsieht. Diesem sprachlichen Niveau entsprechen üblicherweise Kinder, die noch
kaum Kontakt mit der deutschen Sprache hatten.
Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen, dass die Sprachausbildung und
Sprachförderung im verpflichtenden Kindergartenjahr mit Hilfe der Ergebnisse der MIKA-D Sprachtests an lnnsbrucker Volksschulen bei der Einschulung evaluiert wird.
Begründung: Die Stadt Innsbruck hat im Elementarbereich einen klaren Bildungsauftrag und muss dafür Verantwortung übernehmen. Um die Wirksamkeit der aktuell in den Kindergärten angebotenen Maßnahmen zum Spracherwerb zu überprüfen, ist eine Evaluation, die sich auf die objektiven Testergebnisse des MIKA-DTests berufen, notwendig.
Das Evaluationsergebnis lässt Rückschlüsse zu, ob die Stadt Innsbruck ihrem Bildungsauftrag in den Elementareinrichtungen gerecht wird. Entsprechende Maßnahmen müssen und können dann treffsicher geplant werden.
Die anonymisierten Ergebnisse der MIKA-D- Testungen werden zum Zweck der
Qualitätskontrolle sicher von der Bildungsdirektion Tirol zur Verfügung gestellt.
Bedeckung: Die Evaluierung kann ohne zusätzliche Kosten vom zuständigen Amt
durchgeführt werden. Etwaige zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des
Spracherwerbs sind unter der dafür vorgesehenen Budgetposition zu veranschlagen .
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