Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.118

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Rückerstattung
Grundsteuer

Die Prüfung der Grundsteuer zeigte auch, dass einem Abgabenpflichtigen mit Steuerbescheid vom 21.2.2005 eine Gutschrift in Höhe von rd.
€ 1,3 Tsd. bekannt gegeben worden ist. Ein Antrag auf Rückerstattung
der für die Jahre 2003 bis 2005 zu viel einbezahlten Grundsteuer war
bis zum Prüfungszeitpunkt (Jänner 2009) nicht aktenkundig. Nachdem
in diesem Fall der Abgabenschuldner die Stadtgemeinde Innsbruck
selbst ist, hat die Kontrollabteilung schon aus buchhalterischen Gründen empfohlen, um eine Bereinigung dieses Guthabens beim Hausverwalter der Stadt (IISG) bemüht zu sein. Laut Stellungnahme wurde
bereits von der Stadtkasse in dieser Angelegenheit mit der IISG Kontakt aufgenommen.

Rückstandsliste

Abschließend hat die Kontrollabteilung auch die noch für das Jahr 2008
ausstehenden Abgabenforderungen hinterfragt. Zum Stichtag
10.2.2009 waren offene Forderungen mit einem Betrag von insgesamt
rd. € 33,1 Tsd. ausgewiesen. Der betragsmäßig größte Anteil der Außenstände betraf Forderungen, die aufgrund eines offenen Konkursverfahrens oder einer Verlassenschaft noch nicht vereinnahmt werden
konnten. Diese beliefen sich auf rd. € 21,8 Tsd. Vom Referat Einziehung waren zum Prüfungszeitpunkt noch insgesamt 78 Fälle mit einem
Auftragsvolumen von rd. € 9,5 Tsd. zu betreiben. Darüber hinaus ergab
die Durchsicht der Rückstandsliste, dass fallweise Kleinbeträge (v.a.
Mahnspesen) noch offen zu Buche standen, obwohl die dazugehörigen
Forderungen bereits beglichen oder vollstreckt worden waren. Des
Weiteren waren Forderungen ausgewiesen, die dem Referat Einziehung
nicht zur Betreibung vorlagen oder vom betreffenden Referat bereits
bearbeitet worden waren. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung dem Referat Stadtkasse nahe gelegt, den Sachverhalt der
noch ungeklärten Forderungen in Absprache mit den Referaten Einziehung und Gemeindeabgaben-Vorschreibung zu prüfen und einer Klärung zuzuführen bzw. die nicht vollstreckbaren Beträge stadtrechtskonform abzuschreiben. Hierzu teilte der Referent mit, dass die Prüfung
dieser Kleinbetragsforderungen und allfälliger Abschreibungserfordernisse in periodischen Abständen vorgenommen werden wird.
5 Prüfungsvermerk

Prüfungsvermerk

Die Kontrollabteilung bestätigt im Rahmen des Prüfungsumfanges und
unter besonderem Hinweis auf die einzelnen Prüfungsfeststellungen in
diesem Bericht die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung im Zusammenhang mit der Vorschreibung und Einhebung der Grundsteuer.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 9.6.2009:
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 18.6.2009 zur Kenntnis
gebracht.

Zl. KA-09484/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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