Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.26

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- 379 -

aufzugsleiter ans Herz gelegt hat, weil das
für die Fischer wichtig wäre. Bei dem
heutigen Vorschlag hat man die Fischer
mit ihrem Bestand berücksichtigt. Wenn
man mich heute mit der Erkenntnis der
finanziellen Situation fragen würde, würde
ich dazu nein sagen.
Bgm.in Zach unterbricht um 16.40 Uhr die
Sitzung und setzt die Beratungen nach
Feststellung der Beschlussfähigkeit um
16.50 Uhr wieder fort.

gung sowie nach Vorlage eines Ranganmerkungsbeschlusses für die beabsichtigte Veräußerung, die zweite
Hälfte binnen einem Monat nach Zustellung des Beschlusses über die
grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes zur spesenund abzugsfreien Zahlung an die Verkäuferin fällig ist.
3.

Die auf den gegenständlichen Grundstücken lastenden grundbücherlichen
Dienstbarkeiten (Leitungs-, Geh- und
Fahrrechte, Trafostation) werden mit
übernommen. Es werden auch sämtliche nicht verbücherten Zugangsund Zufahrtsrechte übernommen. Ansonsten erfolgt der Rechtserwerb lastenfrei.

4.

Die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes übernimmt die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) für die Stadtgemeinde Innsbruck, welche hiermit ausdrücklich
beauftragt und ermächtigt wird.

Bgm.in Zach übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.

8.

IV 8293/2008
IISG-RA 909/2008
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Grundstückes 1775/4, vorgetragen in EZ 4582, Grundbuch
81111 Hötting, mit einer Fläche
von 421 m2 und des Grundstückes 1776/1, vorgetragen in
EZ 2099, Grundbuch 81111 Hötting, mit einer Fläche von
2.101 m2 im Bereich zwischen
Mitterweg und Tiergartenstraße
von der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck
samt Nachtragskredit

Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 3.6.2009:
1.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck das Grundstück 1775/4, vorgetragen in
EZ 4582, Grundbuch 81111 Hötting,
mit einer Fläche von 421 m2 und das
Grundstück 1776/1, vorgetragen in
EZ 2099, Grundbuch 81111 Hötting,
mit einer Fläche von 2.101 m2 im Bereich zwischen Mitterweg und Tiergartenstraße.
Der Kaufpreis für diese Straßengrundstücke wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert. Der Kaufpreis
ist in zwei gleichen Raten zu bezahlen, wobei die erste Hälfte binnen einem Monat nach Vertragsunterferti-

GR-Sitzung 18.6.2009

Sämtliche im Zusammenhang mit
diesem Rechtsgeschäft anfallenden
Steuern, Abgaben, Gebühren und
sonstigen Kosten, insbesondere die
Grunderwerbsteuer, die Grundbuchseintragungsgebühr und die Beglaubigungskosten, übernimmt die
Stadtgemeinde Innsbruck.
5.

Die Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht
und Technische Infrastrukturverwaltung, wird beauftragt, die kaufgegenständlichen Grundstücke in Betreuung zu übernehmen.

6.

Für die Finanzierung des Grundstücksgeschäftes wird ein Nachtragskredit einschließlich Nebengebühren
(Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungsgebühr) aus der
Vp. 5/612000-002273 (Grundeinlösung Straßengrund) genehmigt.

StRin Mag.a Schwarzl: Ich habe mich im
Stadtsenat der Stimme enthalten, weil wir
aufgrund der Sitzung des Österreichischen
Städtebundes die Akten sehr kurzfristig
erhalten haben und das noch im Klub
besprechen wollten. Wir werden heute