Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.27
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dagegen stimmen und dafür gibt es zwei
Gründe.
Es ist nicht wenig Geld dafür, dass die
Stadt Innsbruck es viele Jahre versäumt
hat, dieses Grundstück damals noch
kostenlos einzulösen. Dazu hatte die Stadt
Innsbruck das Recht. Die Fristen haben
wir verstreichen lassen und jetzt kostet
uns der Kauf dieser Grundstücke viel
Geld.
Der zweite Grund unserer Ablehnung ist,
dass wir diese Grundstücke, welche wir
ablösen, im Bebauungsplan als Haupterschließungsstrasse für ein jetzt noch
unbebautes, aber irgendwann einmal in
Zukunft vielleicht zu bebauendes Gebiet
festgelegt ist. Wir halten diese Haupterschließungsstraße, wie sie im Akt und im
aktuellen Bebauungsplan ausgewiesen ist,
für unnötig.
Man hat mir im Stadtsenat erklärt, dass es
sich um einen Rad- und Fußweg handelt.
Dann bin ich aber der Meinung, dass wir
das Grundstück nicht um so viel Geld
ablösen müssen. Es ist aber nicht als Radund Fußweg, sondern als Haupterschließungsstraße im Bebauungsplan festgelegt. Das ist der Grund, warum wir gegen
dieses Grundstücksgeschäft stimmen und
uns nicht, wie im Stadtsenat, der Stimme
enthalten.
würde. Daher ist es ein günstiges Angebot, das man annehmen muss. Im
Bebauungsplan ist diese Haupterschließungsstraße enthalten, aber ob sie
tatsächlich als diese gebaut wird oder ob
es eine geringere Straßenerschließung
geben wird, das wird dann sowohl im
Stadtsenat als auch im Bauausschuss und
Projektausschuss konkret entschieden.
Man wird dann anhand der Notwendigkeiten entscheiden müssen. Eine Verbindung
zwischen diesen beiden Straßen ist auf
alle Fälle sinnvoll und notwendig.
StRin Mag.a Schwarzl: Die Rechtslage ist
so, nur das Ansuchen der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck
dieses Grundstück abzulösen, liegt seit
einem Jahr. Wenn wir das vor einem Jahr
behandelt und dann eventuell die Straßenfluchtlinie aus dem Bebauungsplan
genommen hätten, dann hätten wir uns
diesen Kauf erspart.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
7 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
3.6.2009 (Seite 379) wird angenommen.
9.
Stadtgemeinde Innsbruck, Erwerb von Miteigentumsanteilen
an der Liegenschaft in EZ 890,
Grundbuch 81113 Innsbruck, im
Ausmaß von etwa 2.200 m2, bestehend aus Untergeschoß, Erdgeschoß und erstem Obergeschoß sowie der Wohnung im
zweiten Obergeschoß, im Objekt
Wilhelm-Greil-Straße 23 durch
die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) von den
Miteigentümern Sebastian Neier,
Maximiliane Neier und der Maximiliane Neier GesmbH
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich möchte
vielleicht eine kleine Korrektur vorbringen.
Nachdem dieser zu betreuende Grundstücksanteil derzeit im Wesentlichen eine
Wiese bzw. eine "Gstettn" ist, haben wir im
Stadtsenat beschlossen, dass die Mag.Abt. IIII, Planung, Baurecht und Technische Infrastrukturverwaltung, beauftragt
wird, die Betreuung vorzunehmen. Es war
nicht klar, welches Amt dies machen soll.
Ich darf noch kurz zu StRin Mag.a Schwarzl
replizieren: Ich habe in der Sitzung des
Stadtsenates dezidiert nachgefragt, ob es
keine andere Möglichkeit gibt. Der meiner
Meinung nach sehr fachkundige und
juristisch sehr kundige Magistratsdirektor
hat uns dann erläutert, dass die diesbezügliche Rechtssprechung in der Zwischenzeit ganz eindeutig ist und wir ein
sehr günstiges Angebot vorliegen haben.
Das Angebot ist die Hälfte von dem, was
dieses Grundstück üblicherweise kosten
GR-Sitzung 18.6.2009
IV 3845/2009
IISG-RA 17/2009
Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 10.6.2009:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
als Kommanditistin der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) im
Sinne des Punktes VII lit. d) des Gesellschaftsvertrages vom 5.12.2002,