Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.65

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- 418 -

liberale Verordnung, aber trotzdem muss
es Grenzen geben.

gelten. Das macht flächenmäßig das
deutlich Größere aus.

StR Kaufmann weiß, dass im Olympischen
Dorf immer wieder auf Spielplätzen
Nutzungskonflikte auftreten. Am letzten
Wochenende hat auf dem Spielplatz im
Olympischen Dorf eine fast Profifootballmannschaft trainiert, wo natürlich die
Schwächeren untergehen. Daher bin ich
gegen die Streichung des § 2 Abs. 4. Dies
deshalb, weil Stärkere die Schwächeren
vertreiben. Eine Spielplatzordnung muss
immer ein Schutz für den Schwächeren
sein.

Was wir mit unserem Abänderungsantrag
bezwecken, ist nicht die Aufhebung des
Alkoholverbotes bei Wippen, Schaukeln
und Kinderspielgeräten, sondern es
kommt uns überschießend vor, dass man
das Alkoholverbot auf dem Fußballplatz
noch machen muss. Das halten wir
einfach nicht für nötig und darauf bezieht
sich dieser Abänderungsantrag.

Bezüglich des Alkoholverbotes möchte ich
ein Beispiel nennen. Ich war vor zwei
Jahren in Barcelona im Camp Nou Stadion, das fasst 85.000 Personen Platz
bietet. Dort gibt es ein striktes Alkoholverbot, aber die "Hütte" ist trotzdem voll. Ich
glaube es einfach nicht, dass man Alkohol
und Amusements unbedingt verbinden
muss. Ich möchte auf Kinderspielplätzen
eigentlich keinen Alkohol haben und es ist
mir egal, ob es um kleine oder größere
Kinder geht. Alkohol auf Spielplätzen sollte
man tunlichst vermeiden und deshalb
werden wir dem nicht zustimmen.
GRin Eberl: Bei der städtischen Parkordnung hätte ich sicherlich noch einige
Punkte anders gehabt, aber im Großen
und Ganzen ist etwas Gutes herausgekommen. Hinsichtlich des Alkoholverbotes
teile ich die Meinung von GR Grünbacher
und manch anderer GemeinderätInnen.
Das Beispiel welches StRin
Mag.a Schwarzl von Salzburg gebracht
hat, wäre eine gute Idee, nämlich dass in
der Homepage die Kinderspielplätze
themenbezogen aufgeführt werden. Im
Frühjahr 2009 hat es von mir diesbezüglich einen Antrag gegeben, der angenommen wurde und derzeit in der Mag.-Abt. III,
Grünanlagen, zur Erarbeitung einer
Broschüre liegt.
GR Hof: Ich glaube, dass ich ein Missverständnis aufklären kann. Die heute zu
beschließende Spielplatzordnung wird
einerseits für das gelten, was man sich
unter einem Spielplatz vorstellt; sprich
Schaukel, Wippe, Spielgeräte, Kinderspielplätze. Sie wird andererseits aber
auch zum Beispiel für Ballspielplätze wie
für den Fußballbereich in Kranebitten
GR-Sitzung 18.6.2009

GRin Dr.in Waibel: Glas bringt Verletzungen mit sich. Wir haben im Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss auch darüber diskutiert, ob man
auf dem Kinderspielplatz HIPP-Gläschen
verwenden darf. Wenn man Verordnungen
erlässt, stellt sich die Frage, wer für
Verletzungen haftet?
Bei unseren Spielplätzen gibt es zum Teil
die Altersgrenze von unter 18 Jahren und
daher ist es schon ein Problem, wenn man
über das Alkoholverbot spricht, weil
wiederum die Jugendschutzrichtlinien
enthalten sein müssen. Daher ist in
unserer Verordnung klar und verständlich
dargelegt, wie sich die Leute verhalten
sollen.
GR Weiskopf: Das Alkoholverbot tragen
wir natürlich sehr gerne mit, denn wir
glauben, dass es sinnvoll ist. Wir sind
zwar nicht in den Ausschüssen vertreten,
aber trotzdem bin ich als interessierter
Beobachter und als einer, der sich das
alles genau durchgelesen hat, mit dem
Entwurf sehr zufrieden.
Heute wurde in der Diskussion das "rechte
Maß" erwähnt und hier erinnere ich mich
an meinen Vater, der als Gemeinderat
immer für das rechte Maß eingetreten ist.
Auch das Wort "Recht" ist gefallen und
damit habe ich auch keine Schwierigkeiten. Unser Freund und politisches Mitglied,
GR Federspiel, ist immer für Recht und
Ordnung. Ich glaube, hier sind wir recht
gut bedient. … (Unruhe im Saal) …
Die einleitenden Worte, die man hier
findet, sind natürlich auch sehr willkommen und ich glaube, dass wir ganz gut
damit leben können. Dem Abänderungsvorschlag bezüglich des Alkoholverbotes
am Spielplatz werden wir sicherlich nicht
zustimmen.